Q&A of today:

Was muss ich beachten, wenn ich eine Gitarre mit Palisander kaufe?

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Tolles Griffbrett aus Palisander (Bild: Dieter Stork)

ACHTUNG: SEIT DEM 26.08.2019 GIBT ES EIN NEUES CITES-UPDATE, DAS MUSIKINSTRUMENTE VON DEN BISHER GELTENDEN BESCHRÄNKUNGEN AUSNIMMT: HIER GIBT´S ALLE DETAILS.

Q: Muss ich irgendetwas beachten, wenn ich eine E-Gitarre, bei der Palisander verbaut worden ist, von einer Privatperson kaufe? Das ganze CITES-Thema verunsichert einen natürlich. Kann ich die so einfach kaufen und natürlich dann auch benutzen? Reicht eine Quittung, brauche ich irgendwelche anderen Unterlagen vom Verkäufer? Was ist zu beachten, falls ich sie wieder verkaufen möchte?

Thomas (G&B-Leser)

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A: Ich bekam von der Unteren Naturschutzbehörde München folgende Antwort: „… Nach derzeitigem Rechtsstand benötigen Sie für den Verkauf von Instrumenten, welche (zum Teil) aus seit Anfang 2017 geschützten Hölzern bestehen, keine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Dies ändert sich erst, wenn ein Verkauf aus der Europäischen Union heraus stattfinden soll. Sie müssen jedoch nachweisen können, dass der Gegenstand legal erworben wurde. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Instrument bereits vor Unterschutzstellung (ab 02.01.2017) in Ihrem Besitz war. Wenn Sie nicht mehr über Rechnungen oder Kaufbelege verfügen, die dem Gegenstand konkret zugeordnet werden können, ist der Nachweis auch durch Zeugenaussage möglich. Wir möchten Ihnen deshalb empfehlen, sich von Verwandten oder Bekannten (so weit möglich) bestätigen zu lassen, dass Sie bereits im Jahr 2016 im Besitz der Gegenstände waren …“

Der private Verkäufer sollte also auf der Rechnung bestätigen, dass er das Instrument bereits 2016 oder früher besessen hat. Dies sollte er durch die ursprüngliche Kaufquittung belegen – und falls nicht möglich, von einem Zeugen schriftlich bestätigen lassen. Das alles gibst du bei einem späteren Weiterverkauf dem Käufer mit und dokumentierst die Weitergabe auf der Rechnung. Besitzen, benutzen und spielen darfst du diese Instrumente bislang bedenkenlos.

Die Umsetzung der CITES-Regelungen ist Ländersache. D. h., in unterschiedlichen Bundesländern wird manches unterschiedlich gehandhabt. Es gibt noch immer keine einheitlichen, übergreifenden Vorschriften und nahezu jedes zuständige Amt setzt in den Auslegungen der Bestimmungen seine eigene Variante durch. Von daher ist es nicht verkehrt, sich an das zuständige Amt deines Wohnsitzes zu wenden. Eine Liste dieser Ämter findet man auch auf den Seiten des BfN. Meine Ausführungen betreffen ausschließlich Hölzer mit Schutzstatus CITES II. Also alle Arten von Palisander (Dalbergia latifolia) und einige weitere, jedoch NICHT Rio-Palisander mit Schutzstatus CITES I.

André Waldenmaier

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Hi, der Artikel ist schon interessant. Bloss: Wie erkenne ich dass dieses Holz verbaut ist. Ganz abgesehen davon, dass Verkäufer (ob privat oder Geschäft) mir viel erzählen können.
    Im Laufe meiner aktiven Zeit haben sich etliche Gitarren bei mir angesammelt. Ich weiß aber nicht mit 100% Sicherheit um welche Materialien es sich dabei handelt. Eine massive Fichtendecke z.B. kann ich natürlich erkennen. Aber auch da gibt es doch viele Unterarten. Wenn es aber um die anderen Komponenten geht werden die meisten Nichtfachleute überfordert sein.
    keep it
    http://www.country-guitar-george.de

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  2. Hallo Georg,
    ja Du hast völlig recht, ein Laie kann die einzelnen Palisanderarten nicht sicher auseinanderhalten, und genau deshalb wurden ja alle unter CITES-II-Artenschutz gestellt. Zur eventuellen Beruhigung kann ich nur sagen, dass selbst Holzfachleute die einzelnen über 190 Arten nicht auseinanderhalten können! Wie das die Behörden und der Zoll können, bleibt ein großes Rätsel.
    Diese ganze Angelegenheit ist einfach nur komplett irre und zusätzlich ein riesiges Bürokratiemonster. Und geschützt werden die lebenden Bäume vor Ort ja trotzdem nicht …

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  3. aber solche Sätze, die dann dabei herauskommen, den Autor dieser Zeilen dazu inspirieren, sind doch ganz großes Kino:

    “Besitzen, benutzen und spielen darfst du diese Instrumente bislang bedenkenlos.”

    Danke Andre, da bin ich aber froh. 🙂

    Hoffentlich das noch ‘ne Weile, bis auch das geändert und eingeschränkt wird. Kaufe mir dann eine Gitarre, muss aber jedesmal die Erlaubnis bei irgendeiner Behörde einholen, wann und wie oft ich die spielen darf, oder ob überhaupt.

    Dann sind Gitarren, und auch andere Instrumente, bald nur noch für die Vitrine zu gebrauchen. Dann gute Nacht.

    Gruß Sascha

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  4. ich möchte ne strat hals aus usa importieren …..der ein indian rosewood grifbrett hat ……..gibt es da probleme mit dem zoll ?

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