Wie läuft‘s am besten?

G&B-Basics: Gitarre verkaufen: Was ist beim Verkaufen zu beachten?

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Du möchtest deine Gitarre verkaufen und weißt nicht recht, wie du das Ganze angehen sollst? Wir haben für dich zusammengefasst, worauf du beim Verkaufen achten solltest und wie es am besten läuft!

Gitarre auf Zeitung

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Am Anfang stand das gute alte Handschlaggeschäft, gekauft wie gesehen, bar bezahlt, Ware übergeben – auf Wiedersehen! So kann’s auch heute noch gehen, und ehrlich gesagt, so läuft es am besten und am sichersten, wenn man einen Amp oder eine Gitarre verkaufen möchte. Kontakt zu potenziellen Käufern findet man über Kleinanzeigen im Internet oder in Fachmagazinen, über Zettelaushänge im Musikladen oder in der Schule, und/oder ein entsprechendes Signal in einem sozialen Netzwerk.

Gitarre verkaufen via Direktverkauf

Der Direktverkauf verläuft wie oben beschrieben. Eine klare Aussage ist das fett gedruckte NUR FÜR SELBSTABHOLER! KEIN VERSAND!

Gitarre verkaufen via Auktion

Wer seine E-Gitarre bei eBay – oder einer anderen Auktionsplattform – anbietet hat eine Menge Möglichkeiten: Von der reinen Bieter-Auktion mit oder ohne zusätzlicher Direktkauf- Option bis hin zum reinen Verkaufsangebot, mit oder ohne Preisvorschlags-Option. Hier sollte man die Regeln der Plattform und auch grundsätzliche Aspekte von Rückgaberecht, Haftung bei Versandschäden etc. beachten. Ebenfalls bedenken sollte man die Tatsache, dass Auktionen nicht nur Geld bringen, sondern auch kosten – eine Einstellgebühr, bei erfolgtem Verkauf eine oft hohe Verkaufs-Provision, und unter Umständen auch noch Gebühren für weitere Dienstleistungen wie z.B. PayPal.

Die Alternativen

• Bequeme ALTERNATIVEN – deine Gitarre zu verkaufen – wären, ein Instrument bei einer Neuanschaffung in Zahlung zu geben. Dies ist jedoch in der Regel wirtschaftlich ungünstig ist, denn der Käufer/Verkäufer muss ja auch wieder was daran verdienen. Manche Musikhändler nehmen auch Waren in Kommission und verkaufen sie in deinem Auftrag gegen eine Provision. Wer flexibel ist, kann seine zu verkaufende Gitarre aber auch tauschen. Börsen für solche Angebote gibt es, und manchmal wird man durch unerwartete Angebote auch ganz schön inspiriert.

Was es beim Verkaufen noch zu beachten gibt:

• Noch ein Hinweis zur PRÄSENTATION: Natürlich soll das zu verkaufende Objekt glänzen und den Betrachter direkt zum Will-ich!-Button zwingen: Dazu gehören eine aussagekräftige und wasserdichte (= ehrliche) Produktbeschreibung, ordentliche Fotos und bei Anfragen freundliche und zeitnahe Antworten. Das hilft – ganz egal ob über eine Kleinanzeige oder eine Auktion – gute Preise zu erzielen.

• RECHTLICHES: Wir wollen ja alle keinen Ärger haben, und auch keinen machen. Daher gilt beim Verkauf: Ehrlichkeit ist Pflicht, denn wer schummelt, fliegt raus bzw. kassiert sogar ganz schnell eine Anwaltsrechnung plus Strafanzeige. Vor solchen Maßnahmen sollte man auch als betrogener Käufer keine Sekunde zurückschrecken. Nur so kann man Netzbetrüger stoppen. Für klare Verhältnisse in Verkaufsanzeigen – und speziell bei Auktionen – sorgen folgende Anmerkungen:

Der VERSAND (als versichertes Paket) erfolgt auf Risiko des Käufers.

• Der GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSSbeim Gitarre verkaufen kann wie folgt lauten: Bei dem von mir oben angebotenen Artikel handelt es sich um eine gebrauchte Sache aus meinem privaten Bestand. Soweit mir Mängel dieser Sache bekannt sind, habe ich sie in meinem obigen Angebot angegeben. Da es sich hier um einen reinen Verkauf von privat an privat handelt, wird jedwede Gewährleistung für den oben angegebenen Artikel ausgeschlossen; für diesen besteht auch keinerlei Widerrufs- oder Rückgaberecht.

• Keine ABMAHNUNG ohne vorherigen Kontakt! Sollte der Inhalt oder die Aufmachung meiner Seite/meines Angebotes die Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, bitte ich um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer angeblich von diesen Seiten ausgehenden Schutzrechtsverletzung von angeblichen Schutzrechts-Inhabern oder – Inhaberinnen darf nicht ohne meine Zustimmung erfolgen. Ich garantiere, dass zu Recht beanstandete Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich wäre. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werde ich vollumfänglich zurückweisen und ggf. Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Fairness!

Mit diesen Textpassagen und einer korrekten Beschreibung kann bei einer Online-Auktion oder einem Verkaufsangebot eigentlich nicht mehr viel schief gehen. Wir wünsche dir viel Erfolg beim Verkaufen deiner Gitarre! Und falls du nun eine neue Gitarre brauchst, haben wir natürlich auch Tipps für dich, worauf du beim Gitarre kaufen achten musst …


G&B-Basics

Grundwissen, Workshops, Tipps & Tricks – Die G&B-Basics geben Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um die Themen Gitarre & Bass. Da sie immer wieder neue Leser*Innen erreichen und wichtige Themen erläutern, holen wir sie regelmäßig aus dem Archiv hervor.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Ich verkaufe meine gebrauchten Instrumente auf http://www.muckerbox.de. Kleinanzeigen nur für Musiker. Die Seite ist ganz neu und hat viel Potential.

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  2. Und auch hier kann man Gitarren kaufen… oder verkaufen! Oder in Zahlung geben. Einfach mal auf der Webseite vorbeischauen und bei Bedarf anrufen! http://www.longens.simplesite.com

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    1. Der link führt auf eine webpresenz erstellung . Unkonfortabel zuerst ne website erstellen.

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  3. Der Passus mit der Abmahnung ist meines Wissens nach nicht mehr korrekt. Denn wenn ich das jetzt rein schreibe, mache ich mich schon damit abmahnbar. Schaut euch ma die Tipps auf http://www.gitarre-verkaufen.com an, die sind auch sehr hilfreich.

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  4. Die Geschichte mit dem Versand in der Theorie: der Käufer soll die Verantwortung tragen. In der Praxis: der Paketdienstleister schließt einen Vertrag ab, und zwar ausschließlich mit dem Versender. Geht das Paket verloren oder kaputt, wird also immer der Verkäufer Ansprechpartner sein und in der Nachweispflicht, z.B. einer vorgeschriebenen Verpackung.

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    1. Kann man so aber nicht pauschal sagen.
      Geht ein versichertes Paket verloren, ist für die Recherche bzw. Anfragen (mit Sendungsverfolgunsnummer etc.) beim Dienstleister der Adressat zuständig, jedenfall bei DHL; der Versender kann gar nichts machen, da im System der Zielort als Referenz verbucht ist.

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  5. Und da kommt nun auch noch der Firlefanz mit der erforderlichen CITES-Bescheinigung hinzu – wenn man das Instrument gesetzeskonform veräußern will!
    – und das Teil Palisander enthält.

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  6. Gute Erfahrungen habe ich mit https://www.audiotechniker.de gemacht. Dort konnte ich mein Equipment direkt verkaufen und die habe das sogar noch abgeholt.

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  7. Wer auf Amazon oder eBay verkauft, zahlt mittlerweile ziemlich viel Gebühren. Grundsätzlich 10% im Verkaufsfall, plus eventueller Zusatzgebühren. Das tut weh. Auf eBay ist seit der radikalen Verdrängung privater Verkäufer und damit dem Wegfall des Flohmarkt-Feeling der Reiz bei der Plattform verschwunden und damit auch ein Großteil der relevanten Musiker, die nach gebrauchten Instrumenten gesucht haben. Somit sind die Preise, die man dort erzielt ohnehin schon geringer, als noch vor einigen Jahren. Ich verkaufe meine Instrumente (vorwiegend Gitarren und Schlagzeug) über https://trovas.ch und erspare mir die Gebühren. Somit bleibt am Ende viel mehr übrig.

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