Die neuen Cites-Bestimmungen für Palisander haben für große Diskussionen gesorgt. Hersteller wie Fender oder Sigma haben teilweise ihre Produktionen umgestellt und auf das Holz verzichtet.
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Und auch bei euch, unseren Lesern, haben wir ein reges Interesse an diesem Thema feststellen können. Daher wollen wir nun wissen, was der aktuelle Status Quo bei euch ist. An uns wurden die unterschiedlichsten Meinungen und Storys herangetragen – und wir hätten gerne mehr davon! Was waren eure Erfahrungen mit den Behörden/Umweltämtern? Habt ihr Bescheinigungen, Auskünfte und Ratschläge bekommen oder gar keine Antwort? Habt ihr eure Gitarren bereits als Vorerwerbsware deklariert (vor dem 2.1.2017 erworben), oder haltet ihr dies nach wie vor für unnötig?
Gab es gar bereits Probleme beim Kauf oder Verkauf, weil keine Bescheinigung vorlag? Waren Kaufbelege ausreichend, oder das Wort eines Dritten? Oder seid ihr Händler und möchtet uns einen kleinen Einblick in euren veränderten Arbeitsalltag gewähren?
Eure Erfahrungen könnt ihr an eugen@gitarrebass.de schicken oder gleich unter diesem Artikel in den Kommentaren lassen. Vielen Dank im Voraus und Rock ‘N’ Roll!
Wir möchten euch nochmal darauf hinweisen, dass es bei der CITES-Bestimmung nicht um das verbotene Rio Palisander (Dalbergia NIGRA) geht, sondern um all die anderen Sorten wie das weit verbreitete Dalbergia latifolia (Indisches Palisander).
Hallo,
ja ich habe alle meine betroffenen Gitarren und Griffbrettrohlinge aufgelistet und gemeldet.
Mit der Meldeliste bat ich um eine Bescheinigung.
Hier ein Zitat aus dem Antwortmail:
“hiermit bestätige ich Ihnen, dass sie die angeführten Instrumente gemeldet haben.
Bezüglich einer Bescheinigung werde ich mich melden, sobald die weitere Vorgehensweise geklärt ist. Leider warten auch die Unteren Naturschutzbehörden auf genaue Informationen der übergeordneten Behörden.” Zitatende.
Seit dem ist Ruhe eingekehrt – bei mir und der Behörde.
LG
Rolf Miebach
Na ja – was ist, wenn Du JETZT eine Gitarre mit Palisander kaufst, die schon etwas älter ist? Da nützt Dir die Seriennummer auch nichts, denn die beweist ja nicht, dass Du als Jetzt-Besitzer die Gitarre schon vor dem 1.1.2017 hattest.
Hallo
Ich habe bei der zuständigen Behörde angerufen, und meinen Fall geschildert. Ich besitze mehrer Gitarren mit Palisander Griffbrett, eine mit Riopalisander. Der zuständige Beamte war sehr nett und hilfsbereit. Er forderte mich auf, eine Liste der Instrument anzufertigen, und bei der mit Riopalisander, den Nachweis, dass die Gitarre vor 1992 gekauft wurde, und ein paar Bilder. Das habe ich gemacht. Nach ein paar Wochen bekam ich dann alle Bescheide, und musste ca 25,-€ für die Cites Bescheinigung bezahlen. Alles also sehr unkompliziert
Die Fa. Höfner aus Baiersdorf (Germany) beschäftigt sich schon seit über 20 Jahren mit diesem Thema der gefährdeten Hölzer. Die seit dem in Deutschland produzierte -GreenLine- Serie ist sehr erfolgreich und dort werden nur europäische Hölzer verbaut. Klassik- und Acoustic Gitarren, sowie auch ein HGL-Violin Bass ist in dieser Serie integriert. Weitere Infos gibt es unter: http://www.hofner.com
Schöner Promo-Beitrag, Herr Höfner. Aber was hat das mit der Fragestellung zu tun? Ok, wir könnten alle eine Höfner Green Line kaufen, stimmt. Dann gibt´s auch keine Probleme mit CITES. Danke für den Tipp!
Ich hatte bereits am 28. Dezember 2016 den Antrag auf Vorerwerbsbescheinigung noch rechtzeitig abgeschickt. Mittels dem Formular von Vintage Guitars Oldenburg, an die zuständige Adresse meines LRA Erzgebirgskreis, Außenstelle Marienberg. Seit dem habe ich mehrmals neue E-Mails verfasst und nachgefragt zum Stand der Dinge. Seit 28.12.2016 erfolgte bisher keinerlei Meldung vom Amt. Da ich Hobby – Gitarrenbauer bin,steht die eine oder andere Gitarre manchmal zum Verkauf. Daher ist es sehr ärgerlich,daß die Ämter nicht wissen, was sie machen sollen oder schlichtweg überfordert sind. So muß man halt anhand von Contestberichten, Bildern mit Datumsangabe sowie Kaufquittungen den Vorbesitz nachweisen.
Bei mir ist es ähnlich. Alles Anfragen und Mitteilungen enden mit der Feststellung, dass Deutschland die EU-VErordnung nicht umgesetzt habe und die Behörden keine Rechtsgrundlage haben, um zu agieren. Für das Erstellen einer BEscheingung fehlt s an einer gesetzlichen Ermächtigungs-/Handlungsgrundlage. Zudem solle ich nachweisen, dass an meinen gemeldeten Instrumenten ein unter das CITES Abkommen fallendes Holzstück verarbeitet sei. Ohne diesen Nachweis bestünde auch kein Bescheidungsinteresse. Mehr als die Tatsache, dass das Instrument vor dem 02.01.2017 angemeldet worden sei, können nicht bestätigt werden. Ich solle mir zudem keine Gedanken machen, Ursache der Aktion sei die sprunghaft angestiegene Verarbeitung von geschützten Holzarten im asiatischen Raum in der Möbelindustrie. Die Nutzung von Palisander auf einer E-Gitarre und deren Registrierung sei ein unbeabsichtigter Nebeneffekt. Seither habe ich nichts mehr gehört. Ob meine Instrumente in einer Datenbank verarbeitet werden -keine Ahnung. Auch hierzu bedarf es einer Rechtsgrundlage. Diese fehlt. Eine Bescheinigung habe ich nicht erhalten. Es bleibt ein Rätsel, warum ich als Erwerber einer E-Gitarre nachweisen muss, dass das dort verarbeitete Holz den CITESregeln entspricht. Hier wäre der Produzent in der Verantwortung. Schließlich muss ich auch nicht dafür einstehen, dass der Händler oder der Produzent den Mindestlohn bezahlen. Hier stellt sich tatsächlich die Frage nach der Rechtsgrundlage für das behördliche Handeln. Ich habe bislang keine gefunden. Wer sie gefunden hat, bitte bei mir melden. Grüße Markus König
Wird grundsätrzlich keine Probleme geben und man erhält seine Bestätigungen.
Wir brauchen Erfahrungen mit Privatverkäufen nach außerhalb EU.
Z.B. auch Zurück-Import *nach* USA. Also: Gitarre, MiU, hier i-wann gekauft, jetzt wieder zurück nach USA.
Ich habe noch vor Jahresschluss, am 27. Dezember 2016 meine Gitarren aufgelistet, mit allen Informationen die ich hatte, und an das Amt in Grevnbroich gemailt. Knapp eine Stunde später bekam ich ein Bestätigungsmail über die von mir deklarierten Gitarren. Da sich jeder so eine Bestätigungsmail zurecht basteln kann, bat ich in einer Email am 8. Mai 2017 noch um eine extra Bestätigung. Die kam dann zwei Tage später in Form eines Ausdrucks meiner Liste, beidseitig und nicht mehr erweiterbar, abgestempelt.
In meinem Fall ging das alles sehr schnell und unkompliziert vonstatten.
Ich habe in der für mich zuständigen Naturschutzbehörde nachgefragt, was notwendig für die Registrierung meiner 40 Gitarren wäre, damit ich beim Wiederverkauf wegen der CITES II Gesetzgebung keine Schwierigkeiten bekomme. Mir wurde mitgeteilt, dass das mit der “Vorerwerbsware“ so nicht gehandhabt werden könne, da ich eine Privatperson bin. Ich sollte zu jeder Gitarre eine kleine Dokumentation machen wobei inhaltlich Hersteller, Marke, Model, Herstellungsland, Seriennummer (soweit vorhanden), Holzarten und Herstellungsjahr erfasst sein sollten, zusätzlich noch zwei, drei Bilder, auf denen man das Instrument (Vorder- und Rückseite) gut erkennen kann und eventuell noch ein Detailfoto von der Seriennummer. Bestätigt wurde mir der Altbesitz vor dem 02.01.2017 mit amtlichem Siegel. Gekostet hat mich die Sache nichts, der freundliche Herr auf dem Amt hat früher selbst einmal Musik gemacht. Das alles wurde in der 2. Januarwoche erledigt.
Eine Frage zum genauen Ablauf: Ich habe meine Instrumente rechtzeitig registriert und auch eine Bestätigung der Registrierung von der Unteren Naturschutzbehörde bekommen. Was GENAU muss denn dann erfolgen, wenn man die Gitarre verkaufen will? Sowohl als gewerblicher (bin Musiker) wie auch als privater Mensch? Reicht da die recht allgemein gehaltene Bestätigung der Behörde, oder muss man für jedes Instrument eine Verkaufserlaubnis beantragen, so wie das bei Instrumenten mit Rio-Palisander ist?
ich habe von der zuständigen Münchner Behörde diesen Kommentar erhalten:
“wir bestätigen den Erhalt Ihrer E-Mail vom 28.12.2016. Ihre Auflistung wurde bei uns abgespeichert.
Allgemein kann ich Ihnen zu dem Thema folgende Auskunft geben:
Eine Anmeldung von Musikinstrumenten (oder anderen Gegenständen) welche Bestandteile aus artgeschützten Materialien enthalten, ist für Privatpersonen gesetzlich nicht vorgesehen.
In der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ist für Privatpersonen nur eine Meldepflicht für die Haltung von geschützten Wirbeltieren außerhalb des gewerblichen
Bereiches vorgeschrieben (§ 7 Abs. 2 BArtSchV).
Lediglich Gewerbetreibende sind zur Führung eines Aufnahme- und Auslieferungsbuches verpflichtet, sofern Sie gewerbsmäßig Tiere oder Pflanzen/Hölzer der besonders geschützten Arten erwerben, be- oder verarbeiten oder in den Verkehr bringen (§ 6 BArtSchV).
Für Sie als Privatperson besteht somit keine Verpflichtung Ihre Instrumente bei uns anzumelden. Für die Untere Naturschutzbehörde wäre es auch nicht leistbar, den Bestand der im Privatbesitz befindlichen Gitarren, welche aus artgeschützten Bestandteilen bestehen, zu registrieren.
Im Falle eines späteren Verkaufs der Instrumente ist eine genaue Artbestimmung des Holzes erforderlich. Hierzu empfehlen wir Ihnen sich an entsprechende Sachverständige oder z.B. Lehrstuhl für /Holzwissenschaft/ in München zu wenden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.”
Das heisst, bei eventuellem Verkauf soll ich doch ein Stückchen Holz analysieren lassen, um die genaue Art zu bestimmen.
Na bravo…
Da auch bei mir sich öfter die Bässe und Gitarren die Klinke in die Hand geben ,habe ich diejenigen mit Palisander oder Bubinga Holz Anteilen ,noch Ende 2016 beim hiesigen Umweltamt angemeldet.Habe Seriennummern,Baujahr( ca Angaben) Hersteller Namen und Gattung aufgelistet,bekam dann postwendend eine schriftliche Bestätigung .So weit dann für das Land mit den meisten Gesetzen weltweit recht unkompliziert !
Den Mails der anderen kann man aber entnehmen ,das viele Ämter da wohl auch aus Unwissenheit oder aus geweckter Profitgier hier schon wieder nach Gutdünken verfahren…Was genaues weiß man also nicht……Bin sowieso auch der Meinung das es in erster Linie der Sorgfaltspflicht der Importeure und Hersteller obliegen sollte zu prüfen,woher ihre Hölzer stammen…ich gehe schließlich nicht in den Wald und holze seltene Bäume um …
Im Vergleich zur Bau und Papierwirtschaft ist der Instrumentenbau sowieso ein Klacks…
Gebe auch noch zu bedenken das es für den ein oder anderen Kriminellen sicher von Interesse sein könnte an die Datenbanken der Ämter zu gelangen…Da weiß dann Ed Schreck ganz genau, wer noch ne alte Les Paul oder Martin bei sich zuhause stehen hat…
Ich besitze ca 50 Gitarren und habe und werde sie nicht anmelden. Ich habe seit dem 1.1.2017 einige Gitarren von privat und von z.t namhaften Händlern gekauft . Weder von privat noch von den Händlern habe ich auch nur eine einzige Cites oder Vorerwerbsbescheinigung erhalten . Beim Verkauf zweier Gitarren an privat wurde auch nicht danach gefragt.
Super, dass Ihr mal den Status abfragt. Ich habe meine Instrumente mit laufender Nummer, Seriennummer gelistet – die ohne Seriennummer mit Foto.
Ich war persönlich beim Landratsamt und habe die Liste forgelegt und eine “Sammel” Vorerwerbsbescheinigung beantragt. Meine LIste habe ich mit einem Stempel vom Landratsamt zurückerhalten, sowie ein Schreiben mit folgendem Wortlaut:
Bei Ihrer Vorsprache am XX (war vor 31.12.16) haben Sie haben den Bestand von insgesamt X Musikinstrumenten angezeigt, die Bestandteile von geschützten Holzarten beinhalten könnten. Für diese aufgelisteten Instrumente haben sie eine Vorerwerbswarenbescheinigung beantragt.
Nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Naturschutz benötigen Sie für das Sammeln und den Verkauf dieser Arten keine Genehmigung. Nur für den Fall, dass sie beabsichtigen, Holz besonders geschützter Arten in ein Land außerhalb der EU wieder ausführen, müssen sie beim Bundesamt für Naturschutz eine Wiederausfuhrbescheinigung beantragen. In einem solchen Fall wäre eine Vorlagebescheinigung mit vorzulegen. Die von ihnen erbetene Vorerwerbswarenbescheinigung ist lt. rechtlicher Auskunft des B.A. für Naturschutz zum Zwecke der Nachweisberechtigung nicht erforderlich, sodass durch das Landratsamt unter den jetzigen Gegebenheiten diese nicht zugestellt werden kann. Bei den Musikinstrumenten handelt es sich um Vorerwerbsware, da diese vor dem 2.1.2017 beim Landratsamt angemeldet wurde. Diese Ware kann künftig ohne weiteren Nachweis des legalen Erwerbs gehandelt werden.
Das unter lfd. Nr. XX genannte Musikinstrument enthält nach ihren Angaben Rio Palisander und ist somit dem Anhang A VO (EG) Nr. 338/97 zuzuordnen. Da ihren Angaben dafür der Herkunftsnachweis (CITES) vorliegt, sind weitere Maßnahmen derzeit durch sie ebenfalls nicht veranlasst.
Madagaskar: Ich möchte mal darauf hinweisen, dass Hölzer aus Madagaskar bereits seit August 2013 unter Cites 2 geschützt sind, nicht erst ab 2017!. Das betrifft Madagaskar Palisander aber auch Ebenholz aus Madagaskar. Da G den großen Teil seiner Ebony Fretboards aus Madagaskar bezogen hat kann das unter Umständen ein Problem darstellen. Zur Zeit hebt aber keiner auf dieses Problem ab. Wie soll man beim Ebenholz die Herkunft unterscheiden. Allerdings liegt im Falle der Problemstellung die Beweislast sicherlich nicht beim Zoll oder der Behörde. Also Augen auf beim Privatkauf.
Bei mir war es unkompliziert. Ich habe das Umweltamt der Stadt Bielefeld kontaktiert (Dezember 2016). Dort war die zuständige Sachbearbeiterin zunächst etwas überrascht, ob des Sachverhalts an sich. Wenige Tage später bekam ich jedoch eine Mail mit einigen Links und Hinweisen sowie der Bitte eine Liste mit meinen Instrumenten, Baujahr und Seriennummer zu erstellen. Diese sei dann mit der Bestätigung des Unweltamts ausreichend und sowohl dem Abkommen als auch den Gesetz genüge getan. Gesagt, getan, die Liste zum Umweltamt gemailt. Zwei Tage später war die Bestätigung per Mail da, und ich hatte alles bis zum 27.12.2017 erledigt.
Meine Erfahrungen mit dem Umweltamt der Stadt Bielefeld waren durchweg positiv. Gefallen hatte mir damals, dass sich das Umweltamt nach dem ersten Trigger intensiv um das Thema gekümnert hat.
Ich meinte natürlich den 27.12.2016;)
Jedoch noch eines: Ich bin mir nicht sicher, ob dieses Bescheinigungen der Vorerwerbsware in einigen Jahren überhaupt von Bedeutung für Privatpersonen sind, da es sich bekanntlich um eine freiwillige ‘Einreichung’ handelt. Sollten die privaten Instrumente nicht verkauft werden, ist das sowieso egal.
Und: Wenn ich von privat zu privat ein Instrument kaufe/verlaufe, wäre mir ein derartiger ‘Zettel’ komplett unwichtig, weil Instrumente seit Jahrhunderten den Besitzer wechseln. Wenn jemand eine alte Martin oder ‘ne ’59er Les Paul kaufen möchte, sind sowieso die notwendigen Gutachten dabei, bzw. werden über die seriösen ‘üblichen Verdächtigen’ beschafft werden können. Es gibt genügend exzellente Gutachter in D.
Ich wohne in Italien und habe eine Liste mit detaillierten Angaben für meine 35 Gitarren an die entsprechende Behörde – hier Carabinieri Corpo forestali Abteilung Cites in Rom – am 28.12.2016 abgegeben. Die Jungs hatten überhaupt keine Ahnung wie sie das handhaben müssen und haben mich gebeten, alle Infos die mir zur Verfügung stehen – also alle Artikel die ich im Netz in Deutsch und English gefunden hatte – Ihnen zuzusenden. Hab ich gemacht, Sie haben sich bedankt. Allerdings wurde geschrieben, dass ich die Liste bei der örtlichen Behörde, also hier in Reggio Calabria – einreichen muss. jPromt erledigt am 28.12.16. Telefonisch versucht nachzugefragen, ob Mail angekommen ist. Keiner da, alle DREI Mitarbeiter im Urlaub. Dann im Februar kam die Aufforderung, ein Formular für jede Gitarre einzeln auszufüllen. Das Formular hat aber überhaupt keinen Bezug zu einer formlosen Anmeldung, sondern ist für die Leute gedacht, die NACH der Frist – also nach dem 2.1.2017 – die Instrumente anmelden wollen. Ich habe das schriftlich zur Kenntnis gebracht. Keine Reaktion. Ausserdem waren die Mails ohne Namen und Dienstmarkennummer gesendet worden. Habe dann diese Daten angefordert. Antwortmail kam mit Daten und dem Hinweis, dass meine Liste ja nicht so gut zu lesen sei, da einige Zeilen angeblich verschoben sind…. Bis heute keine Nummer, gar nichts. Bei dem Versuch, den Beamten direkt in seinem Büro zu kontaktieren, wurde mir gesagt, der sei gerade unterwegs. Typisch Italien, totales Chaos, keiner hat Peilung was Sache ist, und immer unerreichbar. Ich werde es jetzt mal mit einer Anzeige versuchen wegen Inkompetenz, Machtmissbrauch im Amt, Abwesenheit – s.o.: alle DREI Mitarbeiter waren vom 27.12.16 bis 7.1.17 im Urlaub, also genau dann, als die Frist ablief – usw. und dann sehen wir weiter. Hier hilft offensichtlich nur noch der Rechtsweg. So eine Schande.
Nachdem ich dann Mitte Dezember zufällig von der neuen Richtlinie erfahren hatte, habe ich dann unverzüglich Kontakt aufgenommen mit der für mich zuständigen unteren Umweltschutzbehörde in Viersen und traf dort auf einen jungen und Kenntnisreichen Mitarbeiter. In Abstimmung mit diesem habe ich dann mit den entsprechend im netz verfügbaren Formularen und einigen Fotos den Antrag kurz vor Weihnachten eingereicht und hatte dann erstaunlicherweise bereits Mitte Januar das beglaubigte Dokument zurück. Umso mehr erstaunlich, wenn man berücksichtigt , dass ja nicht nur jeder private Musiker oder der Musikalienhandel betroffen ist, sondern auch jeder Möbelbauer, Parkettleger etc. und dem zu Folge natürlich in den Behörden eine Menge Arbeit vorliegt, Habe mich dann auch explizit bedankt bei dem Sachbearbeiter. Insofern also alles gut bei mir, lediglich die extrem kurze Vorwarnzeit ist natürlich unsäglich, nicht nur für uns, sondern auch für die Behörden. Für mich war es jedenfalls gut, da ich Anfang diesen Jahres einen Teil meiner Instrument verkauft habe und und somit gut gerüstet war.
Habe alle meine Gutarren Ende Dezember bei der zuständigen Behörde und der entsprechenden Sachbearbeiterin hier in Hamburg gemeldet. Ergebnis: warte immer noch auf eine Antwort. Trotz mehrfacher Nachfrage kommt nichts zurück, weder eine Bestätigung zur Meldung nicht sonst irgendwas… schwache Performance!
Das ist typische Behördenschikane an der falschen Stelle. Ich habe eine alte Gibson, die ich vor über 20 Jahren gebraucht gekauft habe (damals wo man noch keine Fantasie-Beträge dafür zahlen musste, wo man Gitarren gespielt hat anstatt sie zu sammeln) – die Meinungen im Netz gehen wie immer meilenweit auseinander, weshalb mich dieser Mist rein gar nicht mehr interessiert. Diese Formularschubser sterben irgendwann einen einsamen und bedeutungslosen Tod. Musiker und Ihr kreatives Tun erfreut die Menschen. Etwa so…..
Zunächst: Abgesehen vom Zeitaufwand, von etwa 50 Instrumenten Detailfotos anzufertigen und das Ganze möglichst detailgetreu zu beschreiben, verlief alles problemlos. Der zuständige Beamte beim Landratsamt Roth war äußerst hilfsbereit und freundlich. Nach 5 Tagen lag die amtliche Bestätigung mit Stempel usw. vor.
Da der normale Musiker oder Instrumentenbauer mit Verwaltungsrecht normalerweise nichts am Hut hat, mag man das als Schikane empfinden. Wo soll aber die Überwachung beginnen? Man kann sicher sein, dass sich viele Holzkonzerne um das Artenschutzabkommen nicht im geringsten kümmern und nach wie vor versucht wird geschützte Hölzer an den Mann zu bringen. Der Raubau in der Vergangenheit ist deutlich. Ich erinnere mich noch gut, als vor Jahren in einem Möbelhaus Vesperbrettchen mit merkwürdigem Design aus Rio- Palisander zum Spottpreis verkauft wurden, von ähnlichem Kitsch zu schweigen. Nun trifft es die vermeintlich Falschen. Vermeintlich. Auch in unserer Szene wurde Palisander munter verlangt. nach wie vor werden gerade für Konzertgitarren mit “Churchdoor-Böden” horrende Preise verlangt und bezahlt. Angesichts dessen erscheint es legitim, zumindest durch den Zertifitierungsdruck die “Nachfrage” etwas zu bremsen. Dass die Instrumentenbauer wohl prozentual an der Edelholzverschwendung nur zu einem geringen Teil beteiligt sind, mag sein, sieht man sich allerdings Videos über den E-Gtarrenbau an, muss mann sich schon wundern, wie “großzügig” gefräßt wird.
ich habe mitte Dezember eine Liste meiner Bassgitarren an die Kreisverwaltung geschickt und eine Woche später die amtliche Bestätigung erhalten, dass es bei diesen Instrumenten um Vorerwerbsware handelt. Gebühren wurden nicht erhoben, alles lief schnell und unbürokratisch ab.
Hier mal die Impression eines Händlers in Form einer Worst-Case Kalkulation bei einem Export in ein Nicht-EU Land- hier z.B. die Schweiz:
5,00 € Untere Landschaftsbehörde Vorerwerbsanmeldung *
20,00 € Untere Landschaftsbehörde Vorlagebescheinigung ( je nach Warenwert )
15,00 € Ausfuhrgenehmigung Bund für Naturschutz in Bonn
60,00 € Einfuhrbewilligung Bund für Lebensmittelsicherheit Schweiz
——————————————————————————————
100,00 € / pro Artikel unabhängig vom Warenwert (! )
Bei den Gebühren sind regionale Unterschiede zu beachten!
Die Vorlagenbescheinigung verlangt den Nachweis der Spezies, was Kosten verursachen kann.
Bei Eigenimporten nach Januar 2017 muss eine Einfuhrgenehmigung in Höhe von 20,00 € bezahlt werden. Ware aus Vorerwerb wird bei Einzelanmeldung mit 5,00 € berechnet.*5,00 € gilt aber auch für Sammel-Vorerwerbsanmeldungen mit mehreren Artikeln.
Bei Rücksendung des Kunden aus einem Nicht- EU Land (X- Tage Moneyback, Reklamation ) kommen wieder Gebühren für die Wieder-Ausfuhr- und Einfuhr drauf. Wird der gleiche Artikel nochmal verkauft, entstehen die meisten der Gebühren erneut, da die Genehmigungen nur einmal gültig sind.
Diese Gebühren sind also zusätzlich zu den Reklamationskosten massiv erlösmindernd.
Liebe Branchenteilnehmer…der schweizer Zoll hat schon die ersten Artikel “festgesetzt”.
Eine Anregung zum Nachdenken:
laut Quellen der SOMM hat die Musikbranche allein im Jahre 2013 mit Musikinstrumenten einen Umsatz von 896.616.860 € erzielt. Diese Zahl umfasst alle Instrumentengruppen. Alleine mit der Gruppe ” Saiteninstrumente und dazu gehörige Produkte ” wurde ein Umsatz von 145.408.000 € erzielt. Es wurden 2013 für 525.000.000 € Musikinstrumente ausgeführt.
Diese Zahlen sind wohlgemerkt nur der Umsatz eines Geschäftsjahres. Diese Zahlen umfassen nicht ansatzweise die Gesamtzahl der Instrumente, die sich aktuell in deutschen Haushalten befinden muss. Es gibt in Deutschland eine Anzahl von angeblich 14.230.800 aktiv instrumental Musizierenden.
Lässt man diese Zahlen auf sich wirken, kann man in überschlagen, wie groß der Gesamtbestand an vermarktbaren Instrumenten alleine in der Bundesrepublik sein könnte. Filtert man hier mal die CITES geschützen Instrumente heraus ( und das sind nicht nur Saiteninstrumente ) , lässt mal nur das eigene Konsumverhalten Revue passieren- ja…dann kann man es fast erahnen:
1. Es wird wirklich unvorstellbarer Raubbau betrieben
2. Die Behörden brauchen Geldspeicher
3. An die Orte des Raubbaues wird kein Geld zur Reparation zurück gelangen
4. ein neuer Markt wurde generiert, der äußerst gute Wachstumsprognosen bietet
5. Den 15.000 Beschäftigten der Musikbranche wird einfach das Band schneller gestellt
6. Außer den Deutschen und Schweizern schert es in Europa niemanden
7. Unglaublich viel Kapital liegt in Form von Rohmaterial und fertigen Instrumenten
unbenutzbar auf Halde
Vielleicht kann mir mal jemand sagen, wozu eine Bescheinigung überhaupt ausgestellt
wird, wenn dem Schreiberling der Behörde das Erfordernis einer solchen, geschweige
der ganze Sachverhalt an sich völlig unbekannt ist? Also, sollte ich eine meiner Gitarren
verkaufen, lege ich die Originalrechnung und ein paar ordentliche Fotos dazu. Wer will
mir da ohne behördliche Bescheinigung einen Strick drehen? No risk, no fun!
Die Vorerwerbswarenbescheinigung war in Darmstadt problemlos zu bekommen. Ich hatte allerdings Schwierigkeiten rauszufinden bei welcher meiner Gitarren tatsächlich CITES II relevantes Holz verwendet wurde. Meine Liste enthält dementsprechend auch ein paar Gitarren, die unter Umständen nicht unter das CITES Abkommen fallen.
@Plekbox
@Stefan
Erschreckend ist, das trotz gefühlter tausend zum Teil fundierter Beiträge noch solche Fragen gestellt werden.
Also nochmal:
Eine sogenannte Vorerwerbsanmeldung belegt nur den Besitz eines bestimmten Gegenstandes zu einem bestimmten Zeitpunkt. Oder genauer: Sie belegt, das ein Gegenstand, der CITES relevante Bestandteile enthalten KÖNNTE, bereits vor Inkrafttreten der neuen Cites Bestimmung auf EU Boden in eurem Besitz befindlich war.
Diese Vorerwerbsbescheinigung ist kein Gutachten, indem die Spezies oder der CITES Status bestimmt wird. Auch kann man hiermit nicht in Drittländer exportieren und es ist auch keine Vermarktungsgenehmigung. Eigentum verpflichtet und der Besitzer befindet sich in der Pflicht des Nachweises über die Spezies. Die Bestimmung erfolgt über einen Gutachter oder den Fachhandel.
Ich werde dieses CITES Abkommen einfach ignorieren. Das sollte ich jeder so machen. Dann wäre das für private Personen nicht relevant. Für Händler mag das ein Thema sein aber für privat Personen nicht. Wenn man privat eine Gitarre verkauft frägt sowieso keiner danach. Hab ich schon mehrmals so erfahren. Also an alle privaten Besitzer deklariere ich dieses Abkommen einfach zu ignorieren. Wird mal wieder viel zu hoch gepuscht.
Liest man über die inhaltlichen, fachlichen sowie orthographischen Fehler Deines Postings hinweg, bleibt der Tatbestand , das Du zum Boykott eines rechtskräftigen EU-Gesetzes aufrufst.
Auf der NAMM 2017 in Januar 2017 haben sich die Amerikaner generell gar nicht mit CITES ausgekannt. Entweder haben sie einen mit großen Kulleraugen angeschaut und gesagt das sie sich mal darüber informieren werden, oder sie haben einfach irgend einen Unsinn erzählt. Fender, das Fender Custom Shop und Gibson waren dar ganz schlimm. Die Deutschen haben generell gesagt das alle ihre Instrumente mit CITES Zertifikaten kommen.
Ich habe mich sofort an den Händler gewandt, der mir anhand meiner Rechnung eine Bestätigung schreiben sollt. So war der Plan. Leider wurde ich bei “Just Music Hamburg”, dem Nachfolger der Firma “Amptown” ganz kurz und Bündig abgewimmelt. Erst nach einer Beschwerde in der Berliner Zentrale erhielt ich einen Anruf mit einer Entschuldigung.
Daraufhin bekam ich eine Email-Adresse einer zuständigen Behörde, von der ich nie wieder etwas gehört habe. Ich finde, das ist eine Frechheit. Meine 1987 gekaufte Paul Reed Smith ist mit Rio-Palisander gebaut, und ist seit 30 Jahren in meinem Besitz. Eine CITIS-Zertifikation sollte doch kein Problem darstellen, oder sehe ich das falsch? Die Händler von Just Musik wollen verkaufen. Ist Klar. Aber etwas für die Kunden tun? Ich kaufe in Zukunft woanders meine Schätze.
Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von Ein- und Ausgangsbelegen für Gewerbliche endet nach 10 Jahren- in Deinem speziellem Fall steht zusätzlich ein Verkauf der Firma dazwischen. Der Händler kann Dir nur beim Nachweis behilflich sein, wenn Belege dazu noch vorhanden sind. Hast Du noch eine Kaufrechnung von 1987, kannst Du einen Vorerwerb vor Inkrafttreten von CITES 1 für Rio vor dem 20.07.1992 belegen. Ein PRS Stützpunkt kann Dir einen Kontakt nennen, der Dir vielleicht ermöglicht, noch einen Einfuhrbeleg zu erlangen. Aus Datenschutzgründen nenne ich die Daten jetzt hier mal nicht. A pro pros Datenschutz: Ich empfehle bei der Nennung von Firmen/ Markennamen, Unterstellungen sowie Mutmaßungen mit mehr Bedacht vorzugehen… das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Wenn Du eine Verkaufsrechnung von 1987 noch besitzen solltest, ist die Anmeldung als Vorerwerbsware nachträglich möglich ( am 20.07.1992 trat erst der CITES I Schutz für Rio in Europa in Kraft ). Niemand ist in Deutschland verpflichtet, Rechnungen solange aufzubewahren. Das trifft auch für Händler zu-vor allem, wenn die Firma weiter verkauft wurde. Der Händler kann Dir bei der Legitimierung nur behilflich sein, wenn Unterlagen noch vorhanden sind. Die gesetzl. Aufbewahrungspflicht der Nachweise ist bereits erloschen ( 12 Jahre ). Eventuell ist der aktuelle Vertrieb noch in der Lage, den Zeitpunkt der Einfuhr Deiner Gitarre in die EU anhand von Unterlagen zu belegen, mit der Du dann eine Ausnahme vom Vermarktungsverbot erlangen könntest. Oft reichen auch Zeitdokumente wie Videos, Konzertmitschnitte, Zeitungsberichte oder auch Zeitzeugen. Ein PRS Stützpunkt Händler kann Dir den Kontakt nennen, den ich hier aber aus Datenschutzgründen nicht öffentlich posten möchte. 1987 war die Einfuhr in die EU noch vollkommen legal-Du musst also über den Zeitpunkt der Einfuhr lediglich einen glaubhaften Nachweis führen. Der reine Besitz macht kein Handeln Deinerseits notwendig.
Ich habe etwas noch nicht verstanden. Wenn ich heute eine Gitarre privat erwerbe, die die Palisanderhölzer verbaut hat, deren Handel verboten ist, dann kann ich ja keine Vorerwerbsanmeldung mehr bekommen. Oder anders, wenn ich heute eine Gitarre mit Palisander privat erwerbe und diese in 2 Jahren wieder verkaufen möchte. Wie ist dann die Rechtslage? Danke für Hinweise.
Das hast Du richtig erkannt. Du selbst hättest keinen Vorerwerb vor dem 02.01.2017 getätigt. Verlange einfach vom Verkäufer die Erbringung der notwendigen Nachweise. Du kaufst ja auch kein Gebrauchtfahrzeug ohne Fahrzeugschein. Die Rechtslage ist eindeutig: Eigentum verpflichtet. Also wärst Du als Eigentümer nach Kauf in der Nachweispflicht und Verantwortung. Sollten wir hier von Dalbergia nigra schreiben, unterliegt dies wegen CITES I Schutz seit dem 20.07.1992 einem Vermarktungsverbot. Ausschlaggebend ist, ob sich das Instrument zu diesem Zeitpunkt bereits auf Boden der EU befunden hat. Bei einem CITES I Instrument, welches nachweislich nach dem Stichtag gebaut oder importiert wurde, lass besser die Scheine in der Börse, wenn keine gültigen Papiere dabei sind.
1. Was macht man, wenn der Gitarrenbauer verstorben ist ?
2. Wie sieht die Lage aus, wenn jemand eine Gitarrensammlung erbt und diese veräussern möchte?
3. Wer nutzt die Information aus der Vorerwerbsanmeldung noch ? Können hier Vermögensverhältnisse angenommen werden, die per se nicht stimmen, weil ein Verkauf nicht mehr möglich ist, aber ein Amt dennoch Sozialleistungen aufgrund von Vermögen streicht.
Hallo Thomas,
das sind recht schwierige Fragen, die andere juristische Felder streifen, wo sorgfältig abgewägt werden muss.
Zu 1 )
Grundsätzlich gilt hier: Eigentum verpflichtet. Hast Du eine Verkaufsrechnung mit Datum vor dem 02.01.2017, ist ein Vorerwerb nachweisbar. Dies ist nur für CITES II relevant. Für CITES I gilt als Stichtag 20.07.1992. Es muss in beiden Fällen der Nachweis erbracht werden, das sich der Arten-geschützte Bestandteil einer Ware vor dem entsprechenden Stichtag auf Boden der EU befunden hat. Informiere Dich bitte zu Unterschieden zwischen CITES I und CITES II. Ich habe dazu schon genug geschrieben.
Nachweise können auch über Zeugen und Zeitdokumente ( Videos, Fotos, Zeitungen ) erbracht werden ( die Aufbewahrungspflicht von Verkaufsrechnungen beträgt nur 10 Jahre ). Sollte der Betrieb des verstorbenen Gitarrenbauers von einem Dritten weitergeführt werden, könnte dort freundlich angefragt werden, ob Dokumente noch vorliegen. Eine Verpflichtung des Gitarrenbauer zur Mitwirkung besteht hierbei nicht, da kein Vertragsverhältnis besteht.
Zu 2 ) siehe Zu 1
Zu 3 )
Der Nutzen der Vorerwerbsanmeldung liegt in der Vereinfachung des Nachweises.
Man beweist mit ihr lediglich, das man bereits vor Inkrafttreten des Gesetztes ( und somit legal ) in Besitz der Ware gelangt ist. Eine Vorerwerbsanmeldung ist keine Vermarktungsbefähigung und kein Einfuhr- oder Ausfuhrdokument !
Bezüglich Wertbestimmung und Verkäuflichkeit müsste ein Gutachter bemüht werden.
Die Nachweispflicht liegt hierfür beim Eigentümer- oder klarer: die Kosten trägt der Eigentümer
hallo….gesetz dem fall ich verkaufe ne 1961 Gibson e-Klampfe über das Internet, was ist das schlimmste was mir passieren kann wenn ich die cites papiere nicht habe…..aber habe zwei zeugen die bezeugen das ich den prügel seit 1980 habe….danke für eure antwort
Da Du keinerlei präzise Angaben lieferst, wirst Du auch keine präzisen Antworten erhalten. Wichtig ist Dein Standort und der des Käufers. Des weiteren der CITES Status. Bei einer 61er SG vermute ich Rio Palisander fürs Griffbrett und Honduras Mahagoni für den Rest. Also beides CITES I. Dir drohen, je nach dem, wohin Du verkaufst, Beschlagnahmung, Gutachterkosten, Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Artenschutzgesetz, Regressforderungen des Käufers und je nach Land, wohin Du exportierst, die dort geltenden Strafmaßnahmen noch on top. Wenn Du in Privatauktionen wie üblich Gewährleistung und Garantie ausschließt, schützt Dich das nicht vor Regressforderungen des Käufers, da ein Straftatbestand bestünde.
Setze Dich besser mit dem Thema und vor allem Deiner Landschaftsbehörde auseinander. Bis Juli 1992 durfte Rio noch legal eingeführt werden. Du könntest eine einmalige Ausnahme vom Vermarktungsverbot erwirken.
“Gitarrenbauer” redet ganz viel Unsinn und macht den Leuten nur Angst.
Lächerlich: Konzertmitschnitte, Bilder von dies und jenes…da musste ich echt lauthals lachen.
Der “Gitarrenbauer” soll seriös seinem GESCHÄFT nachgehen und uns Private bitte nicht mit Halbwissen verwirren.
Wer kennt nur ein Beispiel, wo eine Gitarre in die EU von privat verkauft wurde und wo etwas passierte?
Wie?
Niemand?
Also!
Denkt jemand, der EU-Zoll packt die Gitarre aus und dann sagt der Zöllner: Oh, da sind 500 Gramm Palisander ganz bestimmt verbaut worden in dieser Gitarre
Das ist bestimmt illegal…
Auch in die USA wird nichts passieren!
Oh, das ist eine USA Gibson. Der Verkäufer aus Deutschland hat bestimmt illegales Holz verbaut!
Wie??
Sicher nicht.
Typischer Internet Nonsense.
Wenn sich die Behörden nicht auskennen, dann passiert ohnehin NICHTS.
Ich hatte anrufen und gesagt bekommen: Ach, das wussten wir gar nicht.
In München meinten sie: Machen Sie sich keine Sorgen.
Den Privatverkäufer trifft das ohnehin nicht.
Vermutlich sind wir Deutsche die Einzigen, die sich darüber Sorgen machen.
Noch immer gut dressierte kleine Schäfchen
Hab erst vor kurzem mit Gitarre angefangen und die ganze Thematik mit CITES ist mir daher neu, da ich sonst mit besonderen Hölzern keinen Kontakt habe. Trotzdem ist das hochaktuell, denn ich will eine Gitarre kaufen. Unter den Modellen, die mir gefallen sind auch welche mit Palisander oder Rosewood – komischerweise bieten Händler diese Modelle selbst heute noch zum Vekauf an, teils mit (nicht allzu prominenten und sehr allgemeinem Hinweis auf CITES, teils sogar ganz ohne).
Ich hatte sogar bereits ein solches Modell erworben und (eventuell zum Glück) aus anderen Gründen (ein Defekt) zurückgebracht. Ich habe dabei kein Zertifikat, Aufklärung oder sonstiges zu Cites erhalten.
Wenn ich es recht verstehe, dann hätte ich mich mit dem Kauf strafbar gemacht, oder wie?? Und die Gitarre wäre obendrein unverkäuflich, weil ich diesen Nachweis des Vorerwerbs vor Inkrafttreten nicht erbringen kann…
Wie kann es eigentlich sein, dass Händler noch diese Gitarren anbieten dürfen???
Hallo,
ja ich habe alle meine betroffenen Gitarren und Griffbrettrohlinge aufgelistet und gemeldet.
Mit der Meldeliste bat ich um eine Bescheinigung.
Hier ein Zitat aus dem Antwortmail:
“hiermit bestätige ich Ihnen, dass sie die angeführten Instrumente gemeldet haben.
Bezüglich einer Bescheinigung werde ich mich melden, sobald die weitere Vorgehensweise geklärt ist. Leider warten auch die Unteren Naturschutzbehörden auf genaue Informationen der übergeordneten Behörden.” Zitatende.
Seit dem ist Ruhe eingekehrt – bei mir und der Behörde.
LG
Rolf Miebach
Man kann doch durch die Serien-Nummern das Baujahr feststellen ,und somit sind diese Gitarren bereits als Vorerwerb- oder Neuware deklariert.Oder ?
Na ja – was ist, wenn Du JETZT eine Gitarre mit Palisander kaufst, die schon etwas älter ist? Da nützt Dir die Seriennummer auch nichts, denn die beweist ja nicht, dass Du als Jetzt-Besitzer die Gitarre schon vor dem 1.1.2017 hattest.
Sehr gute Info :
https://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/musikinstrumente.html
Hallo
Ich habe bei der zuständigen Behörde angerufen, und meinen Fall geschildert. Ich besitze mehrer Gitarren mit Palisander Griffbrett, eine mit Riopalisander. Der zuständige Beamte war sehr nett und hilfsbereit. Er forderte mich auf, eine Liste der Instrument anzufertigen, und bei der mit Riopalisander, den Nachweis, dass die Gitarre vor 1992 gekauft wurde, und ein paar Bilder. Das habe ich gemacht. Nach ein paar Wochen bekam ich dann alle Bescheide, und musste ca 25,-€ für die Cites Bescheinigung bezahlen. Alles also sehr unkompliziert
Die Fa. Höfner aus Baiersdorf (Germany) beschäftigt sich schon seit über 20 Jahren mit diesem Thema der gefährdeten Hölzer. Die seit dem in Deutschland produzierte -GreenLine- Serie ist sehr erfolgreich und dort werden nur europäische Hölzer verbaut. Klassik- und Acoustic Gitarren, sowie auch ein HGL-Violin Bass ist in dieser Serie integriert. Weitere Infos gibt es unter: http://www.hofner.com
Schöner Promo-Beitrag, Herr Höfner. Aber was hat das mit der Fragestellung zu tun? Ok, wir könnten alle eine Höfner Green Line kaufen, stimmt. Dann gibt´s auch keine Probleme mit CITES. Danke für den Tipp!
Ich hatte bereits am 28. Dezember 2016 den Antrag auf Vorerwerbsbescheinigung noch rechtzeitig abgeschickt. Mittels dem Formular von Vintage Guitars Oldenburg, an die zuständige Adresse meines LRA Erzgebirgskreis, Außenstelle Marienberg. Seit dem habe ich mehrmals neue E-Mails verfasst und nachgefragt zum Stand der Dinge. Seit 28.12.2016 erfolgte bisher keinerlei Meldung vom Amt. Da ich Hobby – Gitarrenbauer bin,steht die eine oder andere Gitarre manchmal zum Verkauf. Daher ist es sehr ärgerlich,daß die Ämter nicht wissen, was sie machen sollen oder schlichtweg überfordert sind. So muß man halt anhand von Contestberichten, Bildern mit Datumsangabe sowie Kaufquittungen den Vorbesitz nachweisen.
Bei mir ist es ähnlich. Alles Anfragen und Mitteilungen enden mit der Feststellung, dass Deutschland die EU-VErordnung nicht umgesetzt habe und die Behörden keine Rechtsgrundlage haben, um zu agieren. Für das Erstellen einer BEscheingung fehlt s an einer gesetzlichen Ermächtigungs-/Handlungsgrundlage. Zudem solle ich nachweisen, dass an meinen gemeldeten Instrumenten ein unter das CITES Abkommen fallendes Holzstück verarbeitet sei. Ohne diesen Nachweis bestünde auch kein Bescheidungsinteresse. Mehr als die Tatsache, dass das Instrument vor dem 02.01.2017 angemeldet worden sei, können nicht bestätigt werden. Ich solle mir zudem keine Gedanken machen, Ursache der Aktion sei die sprunghaft angestiegene Verarbeitung von geschützten Holzarten im asiatischen Raum in der Möbelindustrie. Die Nutzung von Palisander auf einer E-Gitarre und deren Registrierung sei ein unbeabsichtigter Nebeneffekt. Seither habe ich nichts mehr gehört. Ob meine Instrumente in einer Datenbank verarbeitet werden -keine Ahnung. Auch hierzu bedarf es einer Rechtsgrundlage. Diese fehlt. Eine Bescheinigung habe ich nicht erhalten. Es bleibt ein Rätsel, warum ich als Erwerber einer E-Gitarre nachweisen muss, dass das dort verarbeitete Holz den CITESregeln entspricht. Hier wäre der Produzent in der Verantwortung. Schließlich muss ich auch nicht dafür einstehen, dass der Händler oder der Produzent den Mindestlohn bezahlen. Hier stellt sich tatsächlich die Frage nach der Rechtsgrundlage für das behördliche Handeln. Ich habe bislang keine gefunden. Wer sie gefunden hat, bitte bei mir melden. Grüße Markus König
Wird grundsätrzlich keine Probleme geben und man erhält seine Bestätigungen.
Wir brauchen Erfahrungen mit Privatverkäufen nach außerhalb EU.
Z.B. auch Zurück-Import *nach* USA. Also: Gitarre, MiU, hier i-wann gekauft, jetzt wieder zurück nach USA.
Ich habe noch vor Jahresschluss, am 27. Dezember 2016 meine Gitarren aufgelistet, mit allen Informationen die ich hatte, und an das Amt in Grevnbroich gemailt. Knapp eine Stunde später bekam ich ein Bestätigungsmail über die von mir deklarierten Gitarren. Da sich jeder so eine Bestätigungsmail zurecht basteln kann, bat ich in einer Email am 8. Mai 2017 noch um eine extra Bestätigung. Die kam dann zwei Tage später in Form eines Ausdrucks meiner Liste, beidseitig und nicht mehr erweiterbar, abgestempelt.
In meinem Fall ging das alles sehr schnell und unkompliziert vonstatten.
Ich habe in der für mich zuständigen Naturschutzbehörde nachgefragt, was notwendig für die Registrierung meiner 40 Gitarren wäre, damit ich beim Wiederverkauf wegen der CITES II Gesetzgebung keine Schwierigkeiten bekomme. Mir wurde mitgeteilt, dass das mit der “Vorerwerbsware“ so nicht gehandhabt werden könne, da ich eine Privatperson bin. Ich sollte zu jeder Gitarre eine kleine Dokumentation machen wobei inhaltlich Hersteller, Marke, Model, Herstellungsland, Seriennummer (soweit vorhanden), Holzarten und Herstellungsjahr erfasst sein sollten, zusätzlich noch zwei, drei Bilder, auf denen man das Instrument (Vorder- und Rückseite) gut erkennen kann und eventuell noch ein Detailfoto von der Seriennummer. Bestätigt wurde mir der Altbesitz vor dem 02.01.2017 mit amtlichem Siegel. Gekostet hat mich die Sache nichts, der freundliche Herr auf dem Amt hat früher selbst einmal Musik gemacht. Das alles wurde in der 2. Januarwoche erledigt.
Eine Frage zum genauen Ablauf: Ich habe meine Instrumente rechtzeitig registriert und auch eine Bestätigung der Registrierung von der Unteren Naturschutzbehörde bekommen. Was GENAU muss denn dann erfolgen, wenn man die Gitarre verkaufen will? Sowohl als gewerblicher (bin Musiker) wie auch als privater Mensch? Reicht da die recht allgemein gehaltene Bestätigung der Behörde, oder muss man für jedes Instrument eine Verkaufserlaubnis beantragen, so wie das bei Instrumenten mit Rio-Palisander ist?
ich habe von der zuständigen Münchner Behörde diesen Kommentar erhalten:
“wir bestätigen den Erhalt Ihrer E-Mail vom 28.12.2016. Ihre Auflistung wurde bei uns abgespeichert.
Allgemein kann ich Ihnen zu dem Thema folgende Auskunft geben:
Eine Anmeldung von Musikinstrumenten (oder anderen Gegenständen) welche Bestandteile aus artgeschützten Materialien enthalten, ist für Privatpersonen gesetzlich nicht vorgesehen.
In der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ist für Privatpersonen nur eine Meldepflicht für die Haltung von geschützten Wirbeltieren außerhalb des gewerblichen
Bereiches vorgeschrieben (§ 7 Abs. 2 BArtSchV).
Lediglich Gewerbetreibende sind zur Führung eines Aufnahme- und Auslieferungsbuches verpflichtet, sofern Sie gewerbsmäßig Tiere oder Pflanzen/Hölzer der besonders geschützten Arten erwerben, be- oder verarbeiten oder in den Verkehr bringen (§ 6 BArtSchV).
Für Sie als Privatperson besteht somit keine Verpflichtung Ihre Instrumente bei uns anzumelden. Für die Untere Naturschutzbehörde wäre es auch nicht leistbar, den Bestand der im Privatbesitz befindlichen Gitarren, welche aus artgeschützten Bestandteilen bestehen, zu registrieren.
Im Falle eines späteren Verkaufs der Instrumente ist eine genaue Artbestimmung des Holzes erforderlich. Hierzu empfehlen wir Ihnen sich an entsprechende Sachverständige oder z.B. Lehrstuhl für /Holzwissenschaft/ in München zu wenden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.”
Das heisst, bei eventuellem Verkauf soll ich doch ein Stückchen Holz analysieren lassen, um die genaue Art zu bestimmen.
Na bravo…
Da auch bei mir sich öfter die Bässe und Gitarren die Klinke in die Hand geben ,habe ich diejenigen mit Palisander oder Bubinga Holz Anteilen ,noch Ende 2016 beim hiesigen Umweltamt angemeldet.Habe Seriennummern,Baujahr( ca Angaben) Hersteller Namen und Gattung aufgelistet,bekam dann postwendend eine schriftliche Bestätigung .So weit dann für das Land mit den meisten Gesetzen weltweit recht unkompliziert !
Den Mails der anderen kann man aber entnehmen ,das viele Ämter da wohl auch aus Unwissenheit oder aus geweckter Profitgier hier schon wieder nach Gutdünken verfahren…Was genaues weiß man also nicht……Bin sowieso auch der Meinung das es in erster Linie der Sorgfaltspflicht der Importeure und Hersteller obliegen sollte zu prüfen,woher ihre Hölzer stammen…ich gehe schließlich nicht in den Wald und holze seltene Bäume um …
Im Vergleich zur Bau und Papierwirtschaft ist der Instrumentenbau sowieso ein Klacks…
Gebe auch noch zu bedenken das es für den ein oder anderen Kriminellen sicher von Interesse sein könnte an die Datenbanken der Ämter zu gelangen…Da weiß dann Ed Schreck ganz genau, wer noch ne alte Les Paul oder Martin bei sich zuhause stehen hat…
Ich besitze ca 50 Gitarren und habe und werde sie nicht anmelden. Ich habe seit dem 1.1.2017 einige Gitarren von privat und von z.t namhaften Händlern gekauft . Weder von privat noch von den Händlern habe ich auch nur eine einzige Cites oder Vorerwerbsbescheinigung erhalten . Beim Verkauf zweier Gitarren an privat wurde auch nicht danach gefragt.
Ich habe meine Instrumente noch vor dem Termin bei der zuständigen Behörde gemeldet, aber keinerlei Resonanz erhalten.
Super, dass Ihr mal den Status abfragt. Ich habe meine Instrumente mit laufender Nummer, Seriennummer gelistet – die ohne Seriennummer mit Foto.
Ich war persönlich beim Landratsamt und habe die Liste forgelegt und eine “Sammel” Vorerwerbsbescheinigung beantragt. Meine LIste habe ich mit einem Stempel vom Landratsamt zurückerhalten, sowie ein Schreiben mit folgendem Wortlaut:
Bei Ihrer Vorsprache am XX (war vor 31.12.16) haben Sie haben den Bestand von insgesamt X Musikinstrumenten angezeigt, die Bestandteile von geschützten Holzarten beinhalten könnten. Für diese aufgelisteten Instrumente haben sie eine Vorerwerbswarenbescheinigung beantragt.
Nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Naturschutz benötigen Sie für das Sammeln und den Verkauf dieser Arten keine Genehmigung. Nur für den Fall, dass sie beabsichtigen, Holz besonders geschützter Arten in ein Land außerhalb der EU wieder ausführen, müssen sie beim Bundesamt für Naturschutz eine Wiederausfuhrbescheinigung beantragen. In einem solchen Fall wäre eine Vorlagebescheinigung mit vorzulegen. Die von ihnen erbetene Vorerwerbswarenbescheinigung ist lt. rechtlicher Auskunft des B.A. für Naturschutz zum Zwecke der Nachweisberechtigung nicht erforderlich, sodass durch das Landratsamt unter den jetzigen Gegebenheiten diese nicht zugestellt werden kann. Bei den Musikinstrumenten handelt es sich um Vorerwerbsware, da diese vor dem 2.1.2017 beim Landratsamt angemeldet wurde. Diese Ware kann künftig ohne weiteren Nachweis des legalen Erwerbs gehandelt werden.
Das unter lfd. Nr. XX genannte Musikinstrument enthält nach ihren Angaben Rio Palisander und ist somit dem Anhang A VO (EG) Nr. 338/97 zuzuordnen. Da ihren Angaben dafür der Herkunftsnachweis (CITES) vorliegt, sind weitere Maßnahmen derzeit durch sie ebenfalls nicht veranlasst.
Madagaskar: Ich möchte mal darauf hinweisen, dass Hölzer aus Madagaskar bereits seit August 2013 unter Cites 2 geschützt sind, nicht erst ab 2017!. Das betrifft Madagaskar Palisander aber auch Ebenholz aus Madagaskar. Da G den großen Teil seiner Ebony Fretboards aus Madagaskar bezogen hat kann das unter Umständen ein Problem darstellen. Zur Zeit hebt aber keiner auf dieses Problem ab. Wie soll man beim Ebenholz die Herkunft unterscheiden. Allerdings liegt im Falle der Problemstellung die Beweislast sicherlich nicht beim Zoll oder der Behörde. Also Augen auf beim Privatkauf.
Bei mir war es unkompliziert. Ich habe das Umweltamt der Stadt Bielefeld kontaktiert (Dezember 2016). Dort war die zuständige Sachbearbeiterin zunächst etwas überrascht, ob des Sachverhalts an sich. Wenige Tage später bekam ich jedoch eine Mail mit einigen Links und Hinweisen sowie der Bitte eine Liste mit meinen Instrumenten, Baujahr und Seriennummer zu erstellen. Diese sei dann mit der Bestätigung des Unweltamts ausreichend und sowohl dem Abkommen als auch den Gesetz genüge getan. Gesagt, getan, die Liste zum Umweltamt gemailt. Zwei Tage später war die Bestätigung per Mail da, und ich hatte alles bis zum 27.12.2017 erledigt.
Meine Erfahrungen mit dem Umweltamt der Stadt Bielefeld waren durchweg positiv. Gefallen hatte mir damals, dass sich das Umweltamt nach dem ersten Trigger intensiv um das Thema gekümnert hat.
Ich meinte natürlich den 27.12.2016;)
Jedoch noch eines: Ich bin mir nicht sicher, ob dieses Bescheinigungen der Vorerwerbsware in einigen Jahren überhaupt von Bedeutung für Privatpersonen sind, da es sich bekanntlich um eine freiwillige ‘Einreichung’ handelt. Sollten die privaten Instrumente nicht verkauft werden, ist das sowieso egal.
Und: Wenn ich von privat zu privat ein Instrument kaufe/verlaufe, wäre mir ein derartiger ‘Zettel’ komplett unwichtig, weil Instrumente seit Jahrhunderten den Besitzer wechseln. Wenn jemand eine alte Martin oder ‘ne ’59er Les Paul kaufen möchte, sind sowieso die notwendigen Gutachten dabei, bzw. werden über die seriösen ‘üblichen Verdächtigen’ beschafft werden können. Es gibt genügend exzellente Gutachter in D.
Ich wohne in Italien und habe eine Liste mit detaillierten Angaben für meine 35 Gitarren an die entsprechende Behörde – hier Carabinieri Corpo forestali Abteilung Cites in Rom – am 28.12.2016 abgegeben. Die Jungs hatten überhaupt keine Ahnung wie sie das handhaben müssen und haben mich gebeten, alle Infos die mir zur Verfügung stehen – also alle Artikel die ich im Netz in Deutsch und English gefunden hatte – Ihnen zuzusenden. Hab ich gemacht, Sie haben sich bedankt. Allerdings wurde geschrieben, dass ich die Liste bei der örtlichen Behörde, also hier in Reggio Calabria – einreichen muss. jPromt erledigt am 28.12.16. Telefonisch versucht nachzugefragen, ob Mail angekommen ist. Keiner da, alle DREI Mitarbeiter im Urlaub. Dann im Februar kam die Aufforderung, ein Formular für jede Gitarre einzeln auszufüllen. Das Formular hat aber überhaupt keinen Bezug zu einer formlosen Anmeldung, sondern ist für die Leute gedacht, die NACH der Frist – also nach dem 2.1.2017 – die Instrumente anmelden wollen. Ich habe das schriftlich zur Kenntnis gebracht. Keine Reaktion. Ausserdem waren die Mails ohne Namen und Dienstmarkennummer gesendet worden. Habe dann diese Daten angefordert. Antwortmail kam mit Daten und dem Hinweis, dass meine Liste ja nicht so gut zu lesen sei, da einige Zeilen angeblich verschoben sind…. Bis heute keine Nummer, gar nichts. Bei dem Versuch, den Beamten direkt in seinem Büro zu kontaktieren, wurde mir gesagt, der sei gerade unterwegs. Typisch Italien, totales Chaos, keiner hat Peilung was Sache ist, und immer unerreichbar. Ich werde es jetzt mal mit einer Anzeige versuchen wegen Inkompetenz, Machtmissbrauch im Amt, Abwesenheit – s.o.: alle DREI Mitarbeiter waren vom 27.12.16 bis 7.1.17 im Urlaub, also genau dann, als die Frist ablief – usw. und dann sehen wir weiter. Hier hilft offensichtlich nur noch der Rechtsweg. So eine Schande.
Nachdem ich dann Mitte Dezember zufällig von der neuen Richtlinie erfahren hatte, habe ich dann unverzüglich Kontakt aufgenommen mit der für mich zuständigen unteren Umweltschutzbehörde in Viersen und traf dort auf einen jungen und Kenntnisreichen Mitarbeiter. In Abstimmung mit diesem habe ich dann mit den entsprechend im netz verfügbaren Formularen und einigen Fotos den Antrag kurz vor Weihnachten eingereicht und hatte dann erstaunlicherweise bereits Mitte Januar das beglaubigte Dokument zurück. Umso mehr erstaunlich, wenn man berücksichtigt , dass ja nicht nur jeder private Musiker oder der Musikalienhandel betroffen ist, sondern auch jeder Möbelbauer, Parkettleger etc. und dem zu Folge natürlich in den Behörden eine Menge Arbeit vorliegt, Habe mich dann auch explizit bedankt bei dem Sachbearbeiter. Insofern also alles gut bei mir, lediglich die extrem kurze Vorwarnzeit ist natürlich unsäglich, nicht nur für uns, sondern auch für die Behörden. Für mich war es jedenfalls gut, da ich Anfang diesen Jahres einen Teil meiner Instrument verkauft habe und und somit gut gerüstet war.
Habe alle meine Gutarren Ende Dezember bei der zuständigen Behörde und der entsprechenden Sachbearbeiterin hier in Hamburg gemeldet. Ergebnis: warte immer noch auf eine Antwort. Trotz mehrfacher Nachfrage kommt nichts zurück, weder eine Bestätigung zur Meldung nicht sonst irgendwas… schwache Performance!
Mir geht es mit Hamburg genauso. Keine Rückmeldung. Bin auch gallig auf die Leute dort.
Das ist typische Behördenschikane an der falschen Stelle. Ich habe eine alte Gibson, die ich vor über 20 Jahren gebraucht gekauft habe (damals wo man noch keine Fantasie-Beträge dafür zahlen musste, wo man Gitarren gespielt hat anstatt sie zu sammeln) – die Meinungen im Netz gehen wie immer meilenweit auseinander, weshalb mich dieser Mist rein gar nicht mehr interessiert. Diese Formularschubser sterben irgendwann einen einsamen und bedeutungslosen Tod. Musiker und Ihr kreatives Tun erfreut die Menschen. Etwa so…..
Zunächst: Abgesehen vom Zeitaufwand, von etwa 50 Instrumenten Detailfotos anzufertigen und das Ganze möglichst detailgetreu zu beschreiben, verlief alles problemlos. Der zuständige Beamte beim Landratsamt Roth war äußerst hilfsbereit und freundlich. Nach 5 Tagen lag die amtliche Bestätigung mit Stempel usw. vor.
Da der normale Musiker oder Instrumentenbauer mit Verwaltungsrecht normalerweise nichts am Hut hat, mag man das als Schikane empfinden. Wo soll aber die Überwachung beginnen? Man kann sicher sein, dass sich viele Holzkonzerne um das Artenschutzabkommen nicht im geringsten kümmern und nach wie vor versucht wird geschützte Hölzer an den Mann zu bringen. Der Raubau in der Vergangenheit ist deutlich. Ich erinnere mich noch gut, als vor Jahren in einem Möbelhaus Vesperbrettchen mit merkwürdigem Design aus Rio- Palisander zum Spottpreis verkauft wurden, von ähnlichem Kitsch zu schweigen. Nun trifft es die vermeintlich Falschen. Vermeintlich. Auch in unserer Szene wurde Palisander munter verlangt. nach wie vor werden gerade für Konzertgitarren mit “Churchdoor-Böden” horrende Preise verlangt und bezahlt. Angesichts dessen erscheint es legitim, zumindest durch den Zertifitierungsdruck die “Nachfrage” etwas zu bremsen. Dass die Instrumentenbauer wohl prozentual an der Edelholzverschwendung nur zu einem geringen Teil beteiligt sind, mag sein, sieht man sich allerdings Videos über den E-Gtarrenbau an, muss mann sich schon wundern, wie “großzügig” gefräßt wird.
Hallo,
ich habe mitte Dezember eine Liste meiner Bassgitarren an die Kreisverwaltung geschickt und eine Woche später die amtliche Bestätigung erhalten, dass es bei diesen Instrumenten um Vorerwerbsware handelt. Gebühren wurden nicht erhoben, alles lief schnell und unbürokratisch ab.
Hier mal die Impression eines Händlers in Form einer Worst-Case Kalkulation bei einem Export in ein Nicht-EU Land- hier z.B. die Schweiz:
5,00 € Untere Landschaftsbehörde Vorerwerbsanmeldung *
20,00 € Untere Landschaftsbehörde Vorlagebescheinigung ( je nach Warenwert )
15,00 € Ausfuhrgenehmigung Bund für Naturschutz in Bonn
60,00 € Einfuhrbewilligung Bund für Lebensmittelsicherheit Schweiz
——————————————————————————————
100,00 € / pro Artikel unabhängig vom Warenwert (! )
Bei den Gebühren sind regionale Unterschiede zu beachten!
Die Vorlagenbescheinigung verlangt den Nachweis der Spezies, was Kosten verursachen kann.
Bei Eigenimporten nach Januar 2017 muss eine Einfuhrgenehmigung in Höhe von 20,00 € bezahlt werden. Ware aus Vorerwerb wird bei Einzelanmeldung mit 5,00 € berechnet.*5,00 € gilt aber auch für Sammel-Vorerwerbsanmeldungen mit mehreren Artikeln.
Bei Rücksendung des Kunden aus einem Nicht- EU Land (X- Tage Moneyback, Reklamation ) kommen wieder Gebühren für die Wieder-Ausfuhr- und Einfuhr drauf. Wird der gleiche Artikel nochmal verkauft, entstehen die meisten der Gebühren erneut, da die Genehmigungen nur einmal gültig sind.
Diese Gebühren sind also zusätzlich zu den Reklamationskosten massiv erlösmindernd.
Liebe Branchenteilnehmer…der schweizer Zoll hat schon die ersten Artikel “festgesetzt”.
Eine Anregung zum Nachdenken:
laut Quellen der SOMM hat die Musikbranche allein im Jahre 2013 mit Musikinstrumenten einen Umsatz von 896.616.860 € erzielt. Diese Zahl umfasst alle Instrumentengruppen. Alleine mit der Gruppe ” Saiteninstrumente und dazu gehörige Produkte ” wurde ein Umsatz von 145.408.000 € erzielt. Es wurden 2013 für 525.000.000 € Musikinstrumente ausgeführt.
Diese Zahlen sind wohlgemerkt nur der Umsatz eines Geschäftsjahres. Diese Zahlen umfassen nicht ansatzweise die Gesamtzahl der Instrumente, die sich aktuell in deutschen Haushalten befinden muss. Es gibt in Deutschland eine Anzahl von angeblich 14.230.800 aktiv instrumental Musizierenden.
Lässt man diese Zahlen auf sich wirken, kann man in überschlagen, wie groß der Gesamtbestand an vermarktbaren Instrumenten alleine in der Bundesrepublik sein könnte. Filtert man hier mal die CITES geschützen Instrumente heraus ( und das sind nicht nur Saiteninstrumente ) , lässt mal nur das eigene Konsumverhalten Revue passieren- ja…dann kann man es fast erahnen:
1. Es wird wirklich unvorstellbarer Raubbau betrieben
2. Die Behörden brauchen Geldspeicher
3. An die Orte des Raubbaues wird kein Geld zur Reparation zurück gelangen
4. ein neuer Markt wurde generiert, der äußerst gute Wachstumsprognosen bietet
5. Den 15.000 Beschäftigten der Musikbranche wird einfach das Band schneller gestellt
6. Außer den Deutschen und Schweizern schert es in Europa niemanden
7. Unglaublich viel Kapital liegt in Form von Rohmaterial und fertigen Instrumenten
unbenutzbar auf Halde
Vielleicht kann mir mal jemand sagen, wozu eine Bescheinigung überhaupt ausgestellt
wird, wenn dem Schreiberling der Behörde das Erfordernis einer solchen, geschweige
der ganze Sachverhalt an sich völlig unbekannt ist? Also, sollte ich eine meiner Gitarren
verkaufen, lege ich die Originalrechnung und ein paar ordentliche Fotos dazu. Wer will
mir da ohne behördliche Bescheinigung einen Strick drehen? No risk, no fun!
Die Vorerwerbswarenbescheinigung war in Darmstadt problemlos zu bekommen. Ich hatte allerdings Schwierigkeiten rauszufinden bei welcher meiner Gitarren tatsächlich CITES II relevantes Holz verwendet wurde. Meine Liste enthält dementsprechend auch ein paar Gitarren, die unter Umständen nicht unter das CITES Abkommen fallen.
@Plekbox
@Stefan
Erschreckend ist, das trotz gefühlter tausend zum Teil fundierter Beiträge noch solche Fragen gestellt werden.
Also nochmal:
Eine sogenannte Vorerwerbsanmeldung belegt nur den Besitz eines bestimmten Gegenstandes zu einem bestimmten Zeitpunkt. Oder genauer: Sie belegt, das ein Gegenstand, der CITES relevante Bestandteile enthalten KÖNNTE, bereits vor Inkrafttreten der neuen Cites Bestimmung auf EU Boden in eurem Besitz befindlich war.
Diese Vorerwerbsbescheinigung ist kein Gutachten, indem die Spezies oder der CITES Status bestimmt wird. Auch kann man hiermit nicht in Drittländer exportieren und es ist auch keine Vermarktungsgenehmigung. Eigentum verpflichtet und der Besitzer befindet sich in der Pflicht des Nachweises über die Spezies. Die Bestimmung erfolgt über einen Gutachter oder den Fachhandel.
Ich werde dieses CITES Abkommen einfach ignorieren. Das sollte ich jeder so machen. Dann wäre das für private Personen nicht relevant. Für Händler mag das ein Thema sein aber für privat Personen nicht. Wenn man privat eine Gitarre verkauft frägt sowieso keiner danach. Hab ich schon mehrmals so erfahren. Also an alle privaten Besitzer deklariere ich dieses Abkommen einfach zu ignorieren. Wird mal wieder viel zu hoch gepuscht.
Liest man über die inhaltlichen, fachlichen sowie orthographischen Fehler Deines Postings hinweg, bleibt der Tatbestand , das Du zum Boykott eines rechtskräftigen EU-Gesetzes aufrufst.
Auf der NAMM 2017 in Januar 2017 haben sich die Amerikaner generell gar nicht mit CITES ausgekannt. Entweder haben sie einen mit großen Kulleraugen angeschaut und gesagt das sie sich mal darüber informieren werden, oder sie haben einfach irgend einen Unsinn erzählt. Fender, das Fender Custom Shop und Gibson waren dar ganz schlimm. Die Deutschen haben generell gesagt das alle ihre Instrumente mit CITES Zertifikaten kommen.
Ich habe mich sofort an den Händler gewandt, der mir anhand meiner Rechnung eine Bestätigung schreiben sollt. So war der Plan. Leider wurde ich bei “Just Music Hamburg”, dem Nachfolger der Firma “Amptown” ganz kurz und Bündig abgewimmelt. Erst nach einer Beschwerde in der Berliner Zentrale erhielt ich einen Anruf mit einer Entschuldigung.
Daraufhin bekam ich eine Email-Adresse einer zuständigen Behörde, von der ich nie wieder etwas gehört habe. Ich finde, das ist eine Frechheit. Meine 1987 gekaufte Paul Reed Smith ist mit Rio-Palisander gebaut, und ist seit 30 Jahren in meinem Besitz. Eine CITIS-Zertifikation sollte doch kein Problem darstellen, oder sehe ich das falsch? Die Händler von Just Musik wollen verkaufen. Ist Klar. Aber etwas für die Kunden tun? Ich kaufe in Zukunft woanders meine Schätze.
Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von Ein- und Ausgangsbelegen für Gewerbliche endet nach 10 Jahren- in Deinem speziellem Fall steht zusätzlich ein Verkauf der Firma dazwischen. Der Händler kann Dir nur beim Nachweis behilflich sein, wenn Belege dazu noch vorhanden sind. Hast Du noch eine Kaufrechnung von 1987, kannst Du einen Vorerwerb vor Inkrafttreten von CITES 1 für Rio vor dem 20.07.1992 belegen. Ein PRS Stützpunkt kann Dir einen Kontakt nennen, der Dir vielleicht ermöglicht, noch einen Einfuhrbeleg zu erlangen. Aus Datenschutzgründen nenne ich die Daten jetzt hier mal nicht. A pro pros Datenschutz: Ich empfehle bei der Nennung von Firmen/ Markennamen, Unterstellungen sowie Mutmaßungen mit mehr Bedacht vorzugehen… das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Wenn Du eine Verkaufsrechnung von 1987 noch besitzen solltest, ist die Anmeldung als Vorerwerbsware nachträglich möglich ( am 20.07.1992 trat erst der CITES I Schutz für Rio in Europa in Kraft ). Niemand ist in Deutschland verpflichtet, Rechnungen solange aufzubewahren. Das trifft auch für Händler zu-vor allem, wenn die Firma weiter verkauft wurde. Der Händler kann Dir bei der Legitimierung nur behilflich sein, wenn Unterlagen noch vorhanden sind. Die gesetzl. Aufbewahrungspflicht der Nachweise ist bereits erloschen ( 12 Jahre ). Eventuell ist der aktuelle Vertrieb noch in der Lage, den Zeitpunkt der Einfuhr Deiner Gitarre in die EU anhand von Unterlagen zu belegen, mit der Du dann eine Ausnahme vom Vermarktungsverbot erlangen könntest. Oft reichen auch Zeitdokumente wie Videos, Konzertmitschnitte, Zeitungsberichte oder auch Zeitzeugen. Ein PRS Stützpunkt Händler kann Dir den Kontakt nennen, den ich hier aber aus Datenschutzgründen nicht öffentlich posten möchte. 1987 war die Einfuhr in die EU noch vollkommen legal-Du musst also über den Zeitpunkt der Einfuhr lediglich einen glaubhaften Nachweis führen. Der reine Besitz macht kein Handeln Deinerseits notwendig.
Ich habe etwas noch nicht verstanden. Wenn ich heute eine Gitarre privat erwerbe, die die Palisanderhölzer verbaut hat, deren Handel verboten ist, dann kann ich ja keine Vorerwerbsanmeldung mehr bekommen. Oder anders, wenn ich heute eine Gitarre mit Palisander privat erwerbe und diese in 2 Jahren wieder verkaufen möchte. Wie ist dann die Rechtslage? Danke für Hinweise.
Das hast Du richtig erkannt. Du selbst hättest keinen Vorerwerb vor dem 02.01.2017 getätigt. Verlange einfach vom Verkäufer die Erbringung der notwendigen Nachweise. Du kaufst ja auch kein Gebrauchtfahrzeug ohne Fahrzeugschein. Die Rechtslage ist eindeutig: Eigentum verpflichtet. Also wärst Du als Eigentümer nach Kauf in der Nachweispflicht und Verantwortung. Sollten wir hier von Dalbergia nigra schreiben, unterliegt dies wegen CITES I Schutz seit dem 20.07.1992 einem Vermarktungsverbot. Ausschlaggebend ist, ob sich das Instrument zu diesem Zeitpunkt bereits auf Boden der EU befunden hat. Bei einem CITES I Instrument, welches nachweislich nach dem Stichtag gebaut oder importiert wurde, lass besser die Scheine in der Börse, wenn keine gültigen Papiere dabei sind.
1. Was macht man, wenn der Gitarrenbauer verstorben ist ?
2. Wie sieht die Lage aus, wenn jemand eine Gitarrensammlung erbt und diese veräussern möchte?
3. Wer nutzt die Information aus der Vorerwerbsanmeldung noch ? Können hier Vermögensverhältnisse angenommen werden, die per se nicht stimmen, weil ein Verkauf nicht mehr möglich ist, aber ein Amt dennoch Sozialleistungen aufgrund von Vermögen streicht.
Hallo Thomas,
das sind recht schwierige Fragen, die andere juristische Felder streifen, wo sorgfältig abgewägt werden muss.
Zu 1 )
Grundsätzlich gilt hier: Eigentum verpflichtet. Hast Du eine Verkaufsrechnung mit Datum vor dem 02.01.2017, ist ein Vorerwerb nachweisbar. Dies ist nur für CITES II relevant. Für CITES I gilt als Stichtag 20.07.1992. Es muss in beiden Fällen der Nachweis erbracht werden, das sich der Arten-geschützte Bestandteil einer Ware vor dem entsprechenden Stichtag auf Boden der EU befunden hat. Informiere Dich bitte zu Unterschieden zwischen CITES I und CITES II. Ich habe dazu schon genug geschrieben.
Nachweise können auch über Zeugen und Zeitdokumente ( Videos, Fotos, Zeitungen ) erbracht werden ( die Aufbewahrungspflicht von Verkaufsrechnungen beträgt nur 10 Jahre ). Sollte der Betrieb des verstorbenen Gitarrenbauers von einem Dritten weitergeführt werden, könnte dort freundlich angefragt werden, ob Dokumente noch vorliegen. Eine Verpflichtung des Gitarrenbauer zur Mitwirkung besteht hierbei nicht, da kein Vertragsverhältnis besteht.
Zu 2 ) siehe Zu 1
Zu 3 )
Der Nutzen der Vorerwerbsanmeldung liegt in der Vereinfachung des Nachweises.
Man beweist mit ihr lediglich, das man bereits vor Inkrafttreten des Gesetztes ( und somit legal ) in Besitz der Ware gelangt ist. Eine Vorerwerbsanmeldung ist keine Vermarktungsbefähigung und kein Einfuhr- oder Ausfuhrdokument !
Bezüglich Wertbestimmung und Verkäuflichkeit müsste ein Gutachter bemüht werden.
Die Nachweispflicht liegt hierfür beim Eigentümer- oder klarer: die Kosten trägt der Eigentümer
hallo….gesetz dem fall ich verkaufe ne 1961 Gibson e-Klampfe über das Internet, was ist das schlimmste was mir passieren kann wenn ich die cites papiere nicht habe…..aber habe zwei zeugen die bezeugen das ich den prügel seit 1980 habe….danke für eure antwort
Da Du keinerlei präzise Angaben lieferst, wirst Du auch keine präzisen Antworten erhalten. Wichtig ist Dein Standort und der des Käufers. Des weiteren der CITES Status. Bei einer 61er SG vermute ich Rio Palisander fürs Griffbrett und Honduras Mahagoni für den Rest. Also beides CITES I. Dir drohen, je nach dem, wohin Du verkaufst, Beschlagnahmung, Gutachterkosten, Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Artenschutzgesetz, Regressforderungen des Käufers und je nach Land, wohin Du exportierst, die dort geltenden Strafmaßnahmen noch on top. Wenn Du in Privatauktionen wie üblich Gewährleistung und Garantie ausschließt, schützt Dich das nicht vor Regressforderungen des Käufers, da ein Straftatbestand bestünde.
Setze Dich besser mit dem Thema und vor allem Deiner Landschaftsbehörde auseinander. Bis Juli 1992 durfte Rio noch legal eingeführt werden. Du könntest eine einmalige Ausnahme vom Vermarktungsverbot erwirken.
“Gitarrenbauer” redet ganz viel Unsinn und macht den Leuten nur Angst.
Lächerlich: Konzertmitschnitte, Bilder von dies und jenes…da musste ich echt lauthals lachen.
Der “Gitarrenbauer” soll seriös seinem GESCHÄFT nachgehen und uns Private bitte nicht mit Halbwissen verwirren.
Wer kennt nur ein Beispiel, wo eine Gitarre in die EU von privat verkauft wurde und wo etwas passierte?
Wie?
Niemand?
Also!
Denkt jemand, der EU-Zoll packt die Gitarre aus und dann sagt der Zöllner: Oh, da sind 500 Gramm Palisander ganz bestimmt verbaut worden in dieser Gitarre
Das ist bestimmt illegal…
Auch in die USA wird nichts passieren!
Oh, das ist eine USA Gibson. Der Verkäufer aus Deutschland hat bestimmt illegales Holz verbaut!
Wie??
Sicher nicht.
Typischer Internet Nonsense.
Wenn sich die Behörden nicht auskennen, dann passiert ohnehin NICHTS.
Ich hatte anrufen und gesagt bekommen: Ach, das wussten wir gar nicht.
In München meinten sie: Machen Sie sich keine Sorgen.
Den Privatverkäufer trifft das ohnehin nicht.
Vermutlich sind wir Deutsche die Einzigen, die sich darüber Sorgen machen.
Noch immer gut dressierte kleine Schäfchen
Hab erst vor kurzem mit Gitarre angefangen und die ganze Thematik mit CITES ist mir daher neu, da ich sonst mit besonderen Hölzern keinen Kontakt habe. Trotzdem ist das hochaktuell, denn ich will eine Gitarre kaufen. Unter den Modellen, die mir gefallen sind auch welche mit Palisander oder Rosewood – komischerweise bieten Händler diese Modelle selbst heute noch zum Vekauf an, teils mit (nicht allzu prominenten und sehr allgemeinem Hinweis auf CITES, teils sogar ganz ohne).
Ich hatte sogar bereits ein solches Modell erworben und (eventuell zum Glück) aus anderen Gründen (ein Defekt) zurückgebracht. Ich habe dabei kein Zertifikat, Aufklärung oder sonstiges zu Cites erhalten.
Wenn ich es recht verstehe, dann hätte ich mich mit dem Kauf strafbar gemacht, oder wie?? Und die Gitarre wäre obendrein unverkäuflich, weil ich diesen Nachweis des Vorerwerbs vor Inkrafttreten nicht erbringen kann…
Wie kann es eigentlich sein, dass Händler noch diese Gitarren anbieten dürfen???