Verkauf von Instrumenten wieder ohne Nachweis möglich

Ergebnis der CITES-Konferenz: Ausnahmen für Palisander treten bald in Kraft!

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Tolles Griffbrett aus Palisander (Bild: Dieter Stork)

Am 26.08.2019 wurde auf der CITES Vertragsstaatenkonferenz in Genf einem Antrag der EU und Kanadas zugestimmt, in der CITES II Regelung eine Ausnahme für fertige Musikinstrumente, Teile und Zubehör zu machen, die aus Palisander (Dalbergia spp) gefertigt sind.

Entsprechende fertiggestellte Produkte sind somit wieder ohne CITES-Nachweis handelbar. Die Nachweispflicht der verwendeten Hölzer besteht für die Hersteller weiterhin, entfällt aber für den Endverbraucher. So ist auch der Verkauf von gebrauchten Instrumenten wieder ohne Nachweis möglich. Dies gilt allerdings nicht für den in CITES I gelisteten Rio Palisander (Dalbergia nigra, sowie für Dalbergia cochinchinensis).

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Der Antrag

Man kam zu der übereinstimmenden Auffassung, dass die Regulation von fertigen Musikinstrumenten, Teilen und Zubehör wenig zum Erhalt der gefährdeten Ressourcen beitrage, die Einhaltung der Vorschriften jedoch mit hohen Verwaltungsbelastungen einhergehe.

Die Musikindustrie und ihre Holzzulieferer unterstützen Projekte zum Schutz von Palisander und Bubinga und fördern Studien zu Biologie, Erhaltung und Handel dieser Rohstoffe. Diese Arten zu schützen ist eine Priorität.

Die Herstellung von Musikinstrumenten beansprucht verhältnismäßig nur sehr begrenzte Mengen von Palisander und Bubinga. Gitarren und klassische Instrumente bestehen in der Regel zu weniger als 10 kg aus diesen Materialien. Selbst bei Marimbas oder Pianos kommt man im Schnitt auf maximal 30 kg. Auf der anderen Seite ist der Einsatz dieser Hölzer für bestimmte Arten von Musikinstrumenten essenziell wichtig und beinahe alternativlos. In Bezug auf den Materialeinsatz, machen diese Instrumente nur einen extrem kleinen Teil des Welthandels mit Palisander und Bubinga aus. Der Anteil der erforderlichen Genehmigungen ist dagegen riesig.

Zudem haben Musikinstrumente eine lange Lebensdauer von Jahrzehnten, wenn nicht sogar Jahrhunderten. Sie werden häufig von Musikern auf dem Gebrauchtmarkt weiterverkauft und regelmäßig für Auftritte verwendet. Limitierungen der Reisefreiheit und des privaten Handels mit Instrumenten könnten die Existenz oder das künstlerische Schaffen von Musikern bedrohen. Auch im Instrumentenbau und verwandten Geschäftsbereichen sinkt durch die erhöhten Kosten des internationalen Handels die Profitabilität, was Existenzen bedrohen könnte.

Musiker dazu zu verpflichten, für das grenzüberschreitende Mitführen oder den Verkauf ihrer Instrumente, Genehmigungen einzuholen und genau zu dokumentieren, würde den freien Handel und die kulturelle Aktivität behindern. Wesentliche Investitionen die Musiker für ihre Instrumente aufwenden, manchmal Lebensersparnisse, würden völlig außer Acht gelassen, ohne dass die Regelung einen ersichtlichen Beitrag zum Schutz von Rohstoffen leisten würde.

Das Ergebnis der CITES-Konferenz:

Der Umgang mit fertigen Musikinstrumenten, Teilen und Zubehör wird von den CITES Zulassungsvorgaben befreit:

  • Kommerzieller Versand von Musikinstrumenten, Teilen und Zubehör
  • Nicht kommerzieller Versand/Transport, auch für Auftritte, Reparaturen und Ausstellungen
  • Musikinstrumente als persönliche Gebrauchsgegenstände, ob im Handgepäck oder als Fracht versandt

Diese Änderungen treten 90 Tage nach dem 28.8.2019, dem Ende der Konferenz, in Kraft.

Das offizielle Statement im Detail: www.cites.org

Eine Übersicht der getroffenen Entscheidungen

Kommentare zu diesem Artikel

  1. 18.8.2019
    danke,
    endlich reisefreiheit mit unseren liebsten begleitern!
    diese art umweltschutz , ohne überprüfung der folgen für betroffene, ist unerträglich. leider ist diese rücknahme nur die spitze der umwelteulenspiegeleien , da in diesem umfeld wissenschaftliche ergebnisse kaum eine rolle spielen und glaube und halbwissen das politische geschäft regieren!

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    1. Das ist nix gegen die Folgen der Verbotspolitik der Grünen Heuchler in Baden-Württemberg. Hier werden Autos mit hohem Wert enteignet. Einfach verboten. Unabhängig davon, dass diese Fahrzeuge Tele einen erheblichen Restwert haben und bestimmte Leute wie z.B Familien mit kleinen Kindern darauf angewiesen sind. Was ist dagegen eines Gitarre, die du nicht überall hin mitnehmen kannst?

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      1. Stimmt, ich glaube auch kaum, dass man ein Auto mit einem Tropenholzbaum vergleichen kann … 😉
        Ich glaube zudem, Du solltest die Schuld für die Diesel-Misere an anderer Stelle suchen.

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      2. Ich verzichte lieber auf das Auto als auf meine Gitarren! ?

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      3. Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens !

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  2. Aber was ist nun mit den Instrumenten, für die Rio Palisander verwendet wurde? Bei den Gitarren, die vom Profis gespielt werden, wird das der überwiegende Teil sein.

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    1. Hallo Wolfgang,

      siehe oben: “Dies gilt allerdings nicht für den in CITES I gelisteten Rio Palisander (Dalbergia nigra, sowie für Dalbergia cochinchinensis).”

      Grüße aus der Redaktion

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      1. Und wie unterscheidet man diese von den nunmehr ausgenommen Arten?! Durch einfaches Handauflegen kann man es ja nicht herausfinden was welches Holz ist… Vielleicht können die Hersteller da Mal eine Liste ins Netz stellen was alles in welchen Modellen verbaut wurde. Ansonsten braucht der Eigentümer wohl eine nicht so günstige Expertise…

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        1. Siehe Kommentar von bagotrix, das hätte ich dir genauso geschrieben. 🙂

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    2. Wohl kaum der überwiegende Teil.

      Riopalisander steht schon seit über 25 Jahren in der höchsten Schutzstufe des Washingtoner Artenschutzabkommens, und schon vorher war es im Einkauf ziemlich teuer geworden. Man findet es also schon lange nur noch bei Vintage-Instrumenten oder hochpreisigen Custom-Gitarren in kleiner Auflage. Wer sich sowas leisten kann, dürfte in aller Regel nicht nur eine Gitarre besitzen, also wohl noch genug unproblematische Alternativen in der Sammlung haben.

      Selbst die, die sich solche Gitarren überhaupt leisten können, wollen sie in der Regel eh nicht den Gefahren einer Tour aussetzen. Die weitaus meisten Profis verwenden auf der Bühne “Gebrauchsinstrumente”, bei denen allenfalls die Palisanderarten verbaut sind, die dann in CITES II aufgenommen wurden – und genau für diese gibts ja jetzt die entsprechenden Erleichterungen.

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      1. ^ exakt. Rio-Palisander ist heutzutage in der Regel eine non-issue, weil inzwischen alles dokumentiert usw ist. Schon lange geht nichts seriöses mehr ohne Papiere, das haben alle Beteiligten verinnerlicht. Und wie du richtig sagst, für die Bühne eh nicht. 🙂

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        1. Danke für diesen Kommentar!

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        2. Und was ist mit einer 59er Les Paul aus 2003, die ich ohne zu wissen, daß es sich um Rio handelt, damals gekauft habe.?

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  3. Yippie – endlich ist der §$%& vom Tisch.

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  4. Kompliment an G&B
    Bei Einführung hatte ich noch kritisiert, dass G&B sehr spät dran war mit der Berichterstattung. Diesmal fast umgehend. Danke. Und: in 90 Tagen ist dann endlich dieser Spuk beendet. Aber auch erst dann, also 26.11.2019, wenn ich richtig rechne… :-))

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    1. Korrektur: 28.8.19 + 90 Tage = 26.11.19. Sorry

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  5. Ass-Hole-Politik, ist noch zu schön formuliert. Die ganze CITES übung bedeutet nur Missbrauch des notwendigen Schutzes unseres Planeten und seiner Resourcen zum Zwecke der Profitmaximierung auf Teufel komm raus. FFFuii Daibel.

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  6. Ich habe meine Gretsch vo 42 Jahren gebraucht gekauft und habe keine Ahnung welches Holz darin verbaut wurde. Werde ich nun am Ende doch noch zu einem Waldfrevler, wenn evt ein kleines Stückchen riopalisander oder sonst was besonders gefährdetes darin steckt?
    Ansonsten lasst euch den Spaß an der Musik nicht vermiesen!!!

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    1. Der Handel mit Rio-Palisander wurde 1992 verboten. Wenn Du die Gitarre 1987 gekauft hast und das irgendwie belegen kannst (zum Beispiel Fotos von Dir mit der Gitarre vor 1992), dann hast Du auch kein Problem.

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      1. Foto mit der gitarre genügt nicht. Habs selbst versucht. Immer noch eine montero cites I negra bj 88 zu hause. Die letzten 20 jahre nicht gespielt. Keiben beleg mehr. Schade um das schöne stück

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    2. Das ganze CITES- Gedöns war war von Anfang an reine Augenauswischerei. Wir Musiker vernichten nicht den Planeten, und der Verbrauch an geschützten Hölzern dürfte sich im unteren Promille-Bereich bewegen. Was machen jetzt die armen Klassiker?
      Die spielen zwar plastikfreie Instrumente, aber die Griffbretter von Geigen, Bratschen, Celli und Bässen bestehen aus Ebenholz ebenso wie Klarinetten…
      Auf der roten Artenschutzliste sind wir in der Tat Tabellenführer, dennoch werde ich meine Gitarren nicht shreddern, noch wird meine Frau ihre 3 Geigen umweltfreundlich entsorgen.
      Wir sind Musiker und keine Umweltvernichter!

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  7. Besser kann man es nicht sagen, lieber Rolf Jo.
    Voll auf den Punkt gebracht.

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  8. Der Regenwald wird abgefackelt, und das nicht erst seit dieses Jahr, und die Politik will uns weismachen, das unsere alten Palisandergriffbretter dafür verantwortlich sind. Lächerlich. Reine Symbolpolitik. Das ist doch alles nur neues Futter für unsere ausufernde Bürokratie. Es würde in dem Zusammenhang mehr Sinn machen, Rindfleisch zu verbieten als ein paar alte Holzsplitter zu kriminalisieren.

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  9. …Hallo Zusammen, also kann mir jetzt jemand erklären wie ein Zöllner oder ein sonstig befugt Interessierter an einem Grenzübergang oder wo auch immer er prüfen darf, herausfinden will ob mein Griffbrett aus Rio oder sonstigen Palisander besteht.
    Da ja ab Dez 19 keine Papiere mitzuführen sind ist die Praxis doch fragwürdig.

    Handauflegen war ja schon mal ein Vorschlag in dieser Runde…

    Habt Spass an der Musik…viele Grüße George

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    1. @George: Die Prüfung ist ganz “einfach”: Wenn er Dir richtig auf den $ack gehen will, dann lässt er einen Gentest von einer Materialprobe machen (natürlich geht das auf deine Rechnung) oder bestellt einen Gutachter.

      Wurde mir wortwörtlich so vorgeschlagen als ich 2017 mit der unteren Naturschutzbehörde in München über die Ausstellung der Vorerwerbsbescheinigung diskutiert habe. Damals wollte man keine Bescheinigung ausstellen, weil es in der Behörde noch kein Verfahren dafür gab. Ausweg war dann die Drohung mit der kostspieligen Prüfung um mich abzuwimmeln.

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      1. Mit diesem ” netten” Herrn in der Naturschutzbehörde in Münschen hatte ich auch zu tun. Ich wollte eine cites Bestätigung für meine Gitarre , die 1983 !! bei einem spanischen Gitarrenbauer erworben habe .Zu der Zeit war ja Rio Palisander noch kein Thema. Die Jahreszahl der Herstellung ist handschriftlich vom Gitarrenbauer selbst dokumentiert. Er hat mir trotzdem noch einen einen offiziellen Gutachter zur Dokumentation aufgedrängt, nebst Fotodokus und Antragsformularen ohne Ende.
        Kosten des Gutachters 45,00€
        Und jetzt Rechnung für die blose Bestätigung des Baujahrs der Gitarre ,das ja eindeutig aus der Unterschrift des Gitarrenbauers hervorgeht
        280,00€ .
        Wo leben wir eigentlich.?

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  10. Moin,
    wie ist es mit privat kaufen und verkaufen? So richtig beantwortet wird die Frage hier nicht. Kann ich eine unregistrierte Gitarre nun kaufen oder verkaufen ohne dass ich mich strafbar mache?

    Gruss vom Sammler 🙂

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    1. Siehe oben: “So ist auch der Verkauf von gebrauchten Instrumenten wieder ohne Nachweis möglich. Dies gilt allerdings nicht für den in CITES I gelisteten Rio Palisander (Dalbergia nigra, sowie für Dalbergia cochinchinensis).”
      Die neue Regelung tritt 90 Tage nach dem 28.8.2019, dem Ende der CITES Konferenz, in Kraft.

      Grüße aus der Redaktion!

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  11. Hat jemand bitte ein Ahnung welches Rio Palisander in den Gibson Melodymakers von 1963 verbaut wurde ? Ob es sich dabei um das erwähnte Ausnahme Holz Dalbergia Nitra oder Dalbergia cochinchinenensis Palisander handelt welches Cites nach wie vor belegt haben will ?
    Eine 2015 im Internet gebrauchte gekaufte Solche Gitarre von 1963 , darf die ohne extra Papiere welche Cites sehen will , verkauft werden ? Danke für Eure Infos ??

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