Holzauge bleibt wachsam

Artenschutzabkommen CITES: Die Hintergründe

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ACHTUNG: SEIT DEM 26.08.2019 GIBT ES EIN NEUES CITES-UPDATE, DAS MUSIKINSTRUMENTE VON DEN BISHER GELTENDEN BESCHRÄNKUNGEN AUSNIMMT: HIER GIBT´S ALLE DETAILS.

Um es gleich vorweg zu nehmen, die Sachlage ist einigermaßen kompliziert. Rio-Palisander, das liebste Holz aller Gitarrenbauer, steht seit 1992 unter strengstem Artenschutz und darf nur noch unter ganz bestimmten Bedingungen gehandelt und verarbeitet werden.

(Bild: Dieter Stork, BFN)

So richtig ins Bewusstsein aller Beteiligten ist das allerdings erst vor einigen Jahren vorgedrungen, seit die Behörden die Regeln und Verbote genauer kontrollieren. Vor allem Vintage-Händler aber auch Hersteller hochwertiger Gitarren sind seither irritiert und versuchen sich mit den Bedingungen zu arrangieren. Musiker trauen sich nicht mehr mit ihren Instrumenten an die Öffentlichkeit, nehmen sie nicht mehr mit auf die Bühne. Wie gesagt, wenn es um Rio-Palisander, um Griffbretter, Zargen, Böden, Stege oder schlicht Furnier geht, ist die Sachlage kompliziert.

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So und nun, genauer gesagt ab dem 2. Januar 2017, wird die Lage noch ein bisschen komplizierter, denn nun stehen alle Palisanderarten, nicht nur Rio, unter Artenschutz. Mehr als 300 verschiedene Palisandervarianten aus aller Welt. Dazu noch Bubinga und Kosso, die als Holz im Instrumentenbau allerdings keine annähernd so große Rolle spielen. Für Musiker besteht aber jetzt kein Grund zur Sorge, für Hersteller und Händler nur in begrenztem Maß. Die Hintergründe sind ein wenig schwierig zu verstehen, aber das wissen wir ja bereits. Die Erläuterungen nehmen etwas Raum Anspruch.

Ostindischer Palisander

Ab Mitte der 1960er-Jahre wurde Rio-Palisander (botanischer Name: Dalbergia nigra) zunehmend knapp. Brasilien, einziges Land, in dem das Holz wuchs, drosselte und reglementierte den Export, denn eigentlich war die Art zu jener Zeit bereits so gut wie ausgerottet. Schuld daran waren am wenigsten die Gitarrenbauer, die das Holz wegen seiner Farbe, seiner Maserung aber auch wegen seines Klangs gern verbaut hatten. Hauptabnehmer von Rio-Palisander waren immer schon die Möbelhersteller, die riesige Mengen zu Tischen, Schränken, Vertäfelungen Furnier etc. verarbeitet hatten.

Für alle Beteiligten, Möbel- wie auch Instrumentenindustrie, stand allerdings sehr schnell Ersatz für Rio zur Verfügung: Ostindischer Palisander (botanischer Name: Dalbergia latifolia). In Farbe und Maserung Rio sehr ähnlich – vielleicht nicht ganz so dramatisch und schön in der Optik – leicht zu bearbeiten und vor allen Dingen in offenbar unbegrenzten Mengen zu bekommen. Seit etwa 1970 sind deshalb viele Millionen Gitarren und Bässe mit ostindischem Palisander ausgestattet worden und natürlich hat die Möbelindustrie, vor allem in Ostasien wieder den Löwenanteil der Bestände verbraucht. Aber nichts in der Natur ist unendlich, auch wenn der Mensch das immer glaubt und selten Rücksicht auf die Endlichkeit der Ressourcen nimmt. Neben dem ostindischen Palisander werden im Gitarrenbau auch noch mindestens 10 weitere Arten verwendet.

Indian Rosewood, Dalbergia latifolia, links die 10fache Vergrößerung eines Querschnitts, rechts die normale Aufsicht. (Bild: Dieter Stork, BFN)

Was ist CITES?

Natürlich wissen wir, dass bereits zahllose Tier- und Pflanzenarten ausgerottet sind, aber ohne internationale Vereinbarungen ist es offenbar absolut nicht möglich, diesen unseligen Trend zu begrenzen und für den Fortbestand von Tier- und Pflanzenarten zu sorgen. 1973 wurde deshalb in Washington ein Abkommen unterzeichnet, das fortan den weltweiten Handel mit Exemplaren geschützter Arten regeln sollte. Inzwischen haben mehr als 180 Staaten dieses Abkommen ratifiziert und in ihr nationales Recht überführt. Regelmäßig treffen sich die Unterzeichnerstaaten, um das Abkommen weiterzuentwickeln und die Schutzvorschriften anzupassen.


Roland Meinl Musikinstrumente

„Am Artenschutz – und damit auch an CITES – führt kein Weg vorbei. Der Zeitraum zur Umsetzung dermaßen weitreichender Vorgaben ist mit drei Monaten jedoch zu knapp bemessen.“

Dr. Daniel Gäthke, Unternehmensentwicklung/Business Development

Roland Meinl Musikinstrumente GmbH & Co. KG


Es ist die „Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora” – kurz CITES. In Deutschland sind die 16 Bundesländer mit der Umsetzung der Vorschriften für den Handel innerhalb Deutschlands bzw. der EU betraut. Für die Erteilung von CITES-Genehmigungen zur Ein- oder Wiederausfuhr aus Ländern bzw. in Länder außerhalb der EU ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zuständig. (Sehr zu empfehlen, die entsprechenden Seiten im Netz unter www.bfn.de>Themen>CITES.) Ende September/Anfang Oktober 2016 haben sich die Vertragsstaaten in Südafrika getroffen und neue Vorschriften verabschiedet. Drei Monate danach treten sie in den einzelnen Ländern in Kraft, also am 2. Januar 2017. Am Status von Rio-Palisander wurde nichts geändert, dieses Holz steht nach wie vor in der höchsten Schutzklasse (im sog. CITES Anhang I). Jeglicher Handel, jegliche Verarbeitung ist verboten, es sei denn, ein Händler kann nachweisen, dass das Material legal der Natur vor 1992 entnommen worden ist. Das ist z. B. der Fall, wenn er das Holz/Instrument schon vor 1992 besessen hat.


Nik Huber Guitars

Der Arten- und Klimaschutz gehört zu den wichtigsten Themen unserer Zeit, mit denen es sich kritisch auseinanderzusetzen gilt. In diesem Zusammenhang ist es mühselig darüber zu streiten, welcher Industriezweig nun mehr oder weniger Schuld an dezemierten Holzbeständen hat. Viel eher sollten wir uns die Frage stellen, wie sich ein durch Holzbeschränkungen voranschreitendes Stutzen des Kulturzweigs „Instrumenten- und speziell Gitarrenbau“ vermeiden bzw. abfedern lässt.

Nik Huber, Gitarrenbauer


Gegenstände aus diesem Holz – in unserem Fall Instrumente – dürfen nicht ohne die erforderlichen EU-Bescheinigungen gehandelt werden, der Transport über EU-Grenzen und jegliche kommerzielle Verwertung ist nur mit CITES-Genehmigungen bzw. EU-Bescheinigungen möglich. Im Fall von Instrumenten bedeutet dies, dass sie nicht ohne die bereits genannten EU-Bescheinigungen kommerziell zur Schau gestellt werden dürfen. Auch Instrumentenbauer dürfen solche Instrumente nur zur Reparatur annehmen, wenn der Besitzer über die erforderlichen Nachweisdokumente zum legalen Besitz (bezogen auf die artenschutzrechtlichen Bestimmungen) verfügt. Aber dazu später.

Gibson verwendete Indian Rosewood für die Zargen und Böden ihrer Akustikgitarren, hier eine SJ200 von 1941. (Bild: Dieter Stork, BFN)

Nun stehen also auch alle anderen Palisanderarten unter Schutz, in einer anderen Schutzklasse (CITES Anhang II) Im Gegensatz zu Rio-Palisander, von dem so gut wie keine lebenden Bestände mehr existieren, sind die übrigen Arten nicht (akut) von der Ausrottung bedroht. Allerdings hielten es die CITES Staaten für geboten, den Handel mit diesen Hölzern zu kontrollieren. Ohne CITES-Schutz weiß niemand genau, welche Mengen Palisander geschlagen, exportiert oder verarbeitet werden. Von nun an müssen alle Beteiligten in der Verwertungskette (Exporteure, Importeure, Händler, Fabriken, Groß- und Einzelhandel) Buch über Art und Menge des Holzes führen.

Rio-Palisander (Dalbergia nigra); links die 10fache Vergrößerung eines Querschnitts, rechts die normale Aufsicht. (Bild: Dieter Stork, BFN)

Man hofft, so, den illegalen Handel in den Griff zu bekommen. Um das Verfahren zu vereinfachen, wurden alle mehr als 300 Palisanderarten in die Klasse II aufgenommen. Hätte man hier noch nach einzelnen Spezies unterschieden, wäre das Verfahren unübersichtlich und nicht mehr zu handhaben gewesen. Daher die Gattungslistung. Allerdings ist der Zeitraum, der den Herstellern, Vertrieben, Gitarrenbauern und Händlern bleibt, viel zu kurz bemessen. Das zeigen auch die Statements, die wir von einigen Vertretern der Branche eingeholt haben und die wir hier veröffentlichen.


Warwick

„Ich denke man könnte all diese Probleme viel besser lösen, indem man einen nachhaltigen Waldbau fördert, so wie hier in Europa. Und indem man auch dem Endkunden nahe bringt, dass schönes Holz zwar teuer ist, aber durch Nachhaltigkeit den Preis auch wert ist.“

Marcus Spangler, Entwicklung, Holzeinkauf, Qualitäts Management,

Warwick GmbH & Co Music Equipment KG


Was bedeutet das für den Gitarrenhändler?

In Deutschland gibt es ca. 1000 Geschäfte, die mit Gitarren, Bässen etc. handeln. Sie alle werden sich wahrscheinlich auf neue Formen der Buchführung einrichten müssen. Instrumente mit Bauteilen aus ostindischem und anderem Palisander müssen nun wohl nationale Papiere haben, die den ordnungsgemäßen Import des Holzes vor dem 2. Januar 2017 dokumentieren. Wie diese Papiere genau aussehen, stand Anfang Dezember 2016 noch nicht fest. Dazu wurden noch Gespräche geführt, deren Ergebnisse noch nicht bekannt waren. Ziel sollte jedenfalls sein, den bürokratischen Aufwand klein zu halten.

Schwieriger wird es allerdings, wenn ein Händler in sog. Drittländer außerhalb der EU verkaufen will. Soll eine Gitarre beispielsweise in die Schweiz geliefert werden, sind Prüfungen durch den Zoll, Formulare und Gebühren unvermeidlich. Wie es z. B. mit Export in die USA aussieht, ein lukrativer Markt für deutsche Gitarrenbauer, muss sich auch noch zeigen.


Musik Meyer

„Es werden auf unserer Seite alle notwendigen Schritte implementiert, um auch in Zukunft weiterhin den legalen Handel von Musikinstrumenten, die ganz oder auch nur teilweise aus Palisander-, Kossooder Bubinga-Hölzern gefertigt sind, auf allen Handelsebenen zu gewährleisten.“

Reinhard Estor, Managing Director Administration & Logistics,

CLS – Division of Musik Meyer GmbH


Endlich mal eine gute Nachricht

Was bedeutet das nun alles für den Musiker? Zu Glück nicht sehr viel. Eigentlich hat er keinerlei Einschränkung im Gebrauch seiner Instrumente zu befürchten. Die CITES-Staaten haben sich auf Ausnahmen der Regelungen geeinigt, um Privatpersonen den Umgang mit Palisander (außer Rio! und Thailändisches Palisander) zu erleichtern. Gegenstände mit einem Palisanderanteil unter 10 kg sind bei nichtkommerziellem Gebrauch frei von Reglementierung. Davon profitieren beispielsweise Touristen, die sich aus Asien oder Afrika Souvenirs oder Reiseandenken mitbringen wollen.

Früher verwendete Martin ausschließlich Rio Palisander für bestimmte Modelle, hier vier Oldies aus den 30er-Jahren (Bild: Dieter Stork, BFN)

Aber auch für uns Musiker besonders wichtig, denn eine Gitarre, ein Bass oder eine Ukulele mit mehr als 10 kg Palisander ist noch nicht erfunden worden. Er kann sein Instrument also problemlos transportieren und spielen. Grundsätzlich sollte allerdings jeder Musiker in Zukunft darauf achten, dass er beim Neukauf eines Instruments mit der Kaufquittung/-rechnung bescheinigt bekommt, wann er das Instrument erstanden hat und welche Teile aus Palisander bestehen. Jeder seriöse Händler wird das in Zukunft machen, auch um selbst auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Diese Quittung sollte man in Kopie stets im Gitarrenkoffer haben. Der Verkauf innerhalb der EU darf ebenfalls nur mit den entsprechenden Nachweisen (Vorerwerb oder rechtmäßige Einfuhr) erfolgen.

Rio-Palisander und eine gute Nachricht

Viele Musiker haben sich in den letzten Jahren nicht mehr mit ihren Instrumenten in die Öffentlichkeit getraut, wenn Rio-Palisander im Spiel war. Es hatte sich herumgesprochen, dass einzelne Landesbehörden auch schon mal Gitarren beschlagnahmt hatten. Amerikanische Gitarristen kamen ohne ihre Instrumente nach Europa und mieteten sich die entsprechenden Exemplare bei hiesigen Händlern oder befreundeten Musikern. Fragen Sie mal Joe Bonamassa. Um die musikalische Praxis aber nicht zu behindern, haben sich die CITES Staaten auf eine Ausnahmeregelung für den Gebrauch von Instrumenten mit Rio-Palisander geeinigt. Wer mit seiner alten Gitarre reisen, auftreten und Geld verdienen möchte, kann sich beim Bundesamt für Naturschutz eine sog. Musikinstrumentenbescheinigung besorgen.


Framus

„Für mich ist dieses Gesetz ein Zeichen dafür, mit welcher Arroganz unsere Regierungen, ohne Wissen über die Auswirkungen, solchen Gesetzen zustimmen. Wir werden auch alles Notwendige bis zum 31. Dezember 2016 umgesetzt haben und den gesetzlichen Vorschriften entsprechend handeln. Aber viele kleinere Unternehmen oder Hersteller oder auch Musikalienhändler werden daran scheitern und kriminalisiert werden. Für mich persönlich wird da ein unglaublich dummes Zeichen gesetzt.“

Hans-Peter Wilfer, Gründer und Inhaber von Framus und Warwick


Die Bescheinigung gilt für drei Jahre und gestattet den freien Reiseverkehr in alle CITES Vertragsstaaten. Die Bescheinigung dient ausschließlich der privaten Nutzung des Instruments bei Auftritten, Konzerten, Aufnahmen, Sendungen und zu Unterrichtszwecken. Honorare und Gagen sind damit ebenfalls legal und gelten nicht als kommerzielle Nutzung. Verkaufen darf man das Instrument mit dieser Bescheinigung allerdings nicht. Dafür müsste sich der Besitzer eine Vermarktungserlaubnis von der zuständigen Umweltbehörde seiner Stadt/seines Landkreises ausstellen lassen. Wichtigste Voraussetzung ist in beiden Fällen der Nachweis, dass sein Instrument vor 1992 gebaut worden ist und sich bereits vor dem 11. Juni 1992 auf dem Territorium der EU befand. Der 11.06.’92 ist das Datum der Unterschutzstellung von Rio-Palisander. Näheres dazu hier.

All das hat einen Sinn

Sehr oft hört man beim Thema Artenschutz den Satz: „Was soll das, der Baum ist doch schon gefällt, dann kann man doch auch noch eine Gitarre daraus bauen…“ Das könnte man auch bei Elfenbein sagen, „…der Elefant ist doch schon tot…“ usw. Diese Argumente helfen aber nicht. Wenn man den Artenschutz ernst nimmt, muss man die komplette Verwertungskette kontrollieren. Bleibt ein Glied der Kette von den Vorschriften ausgenommen, funktioniert die ganze Maßnahme nicht richtig.


Somm

„Wir brauchen auf jeden Fall mehr Zeit. Sollte die Verordnung so kommen, wie sie derzeit vorgesehen ist, wäre das ein wirtschaftliches Desaster für die gesamte MI-Branche … Wir gehen auch davon aus, dass die Behörden mit der daraus resultierenden Flut von Anträgen überfordert sein werden. “

Daniel Sebastian Knöll, Geschäftsführung SOMM


Eine amerikanische Umweltaktivistin hat vor langer Zeit mal gesagt: „Wir behandeln unsere Erde als hätten wir noch eine zweite im Kofferraum unseres Autos.“ Und es stimmt, wir gehen mit unserem Planeten schon viel zu lange fahrlässig und gedankenlos um. Wir bedrohen die Grundlage unseres Lebensraums und verdrängen die Gedanken an die Konsequenzen. Umso wichtiger sind internationale Vereinbarungen, die helfen, unseren Planeten lebensfreundlich zu erhalten und dazu gehört auch der Schutz der Artenvielfalt. Das Artenschutzabkommen von Washington und die folgenden CITES Bestimmungen sind ein wertvoller Beitrag dazu. Es sind über 180 Staaten der Erde, die sich seit mehr als 40 Jahren regelmäßig treffen, verbindliche Schutzmaßnahmen verabreden und diese auch umsetzen. Das ist nicht hoch genug einzuschätzen und zu würdigen. Die langfristigen Einschränkungen für Instrumentenindustrie und Musiker sind dagegen vertretbar. Wenn das auch mit dem Klimaschutz genau so funktionieren würde, wären wir einen gewaltigen Schritt weiter. Wir haben nämlich keine zweite Erde hinten im Auto und auch nicht im Gitarrenkoffer.


Aus der Asservatenkammer in den Unterricht

Erst beschlagnahmt und dann gestiftet: Drei hochwertige Gitarren von Breedlove werden künftig an der Hochschule für Musik und Tanz Köln für Unterrichtszwecke eingesetzt. Dazu hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) jetzt mit der Hochschule einen Überlassungsvertrag geschlossen. Die Gitarren waren beschlagnahmt worden, da an ihnen Teile aus dem Tropenholz Rio-Palisander verbaut sind. Dieses Holz unterliegt dem Schutz des Internationalen Washingtoner Artenschutz Übereinkommens (CITES). Es hatte sich zwar um legal erworbenes Holz gehandelt, aber durch einen Formfehler der US-amerikanischen Zollbehörden waren die Papiere nicht korrekt und so galten die Instrumente als nicht ordnungsgemäß eingeführt.

„Ich freue mich, dass den beschlagnahmten Instrumenten nun neues Leben eingehaucht wird. Ich wünsche mir aber auch, dass die Überlassung dazu beiträgt, die Studierenden für den Artenschutz und die entsprechenden Bestimmungen zu sensibilisieren“, sagte Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) bei der Übergabe der Instrumente. „Der illegale Transport geschützter Arten oder von entsprechenden Erzeugnissen ist kein Kavaliersdelikt”, erklärte die BfN-Präsidentin. Denn die Art Dalbergia nigra, bekannt unter dem Handelsnamen Rio- Palisander, ist eine streng geschützte Holzart. Viele andere geschützte Holzarten werden ebenfalls im Instrumentenbau genutzt.

„Wir freuen uns sehr darüber, dass im Instrumentenbestand als dem zentralen Investitionsbereich der Hochschule auf diese Weise hochwertiger Zuwachs ermöglicht wurde“, sagte der Rektor der Hochschule, Prof. Dr. Heinz Geuen. Die drei Breedlove-Custom-Gitarren waren am 2. Dezember 2015 vom Zollfahndungsamt Frankfurt am Main beschlagnahmt worden, nachdem sie mit fehlerhaften CITES-Papieren, nach Deutschland eingeführt wurden. Zwei der Gitarren sind in einwandfreiem Zustand, die dritte lässt die Hochschule für Musik und Tanz Köln nun auf eigene Kosten instand setzen. Ein tolle Idee, denn die meisten bisher beschlagnahmten Instrumente landeten bisher entweder in den Asservatenkammern oder wurden sogar geschreddert.


Aus Gitarre & Bass 01/2017

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