Eure CITES-Erfahrungen!

CITES & Palisander: Ein Jahr danach…

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ACHTUNG: SEIT DEM 26.08.2019 GIBT ES EIN NEUES CITES-UPDATE, DAS MUSIKINSTRUMENTE VON DEN BISHER GELTENDEN BESCHRÄNKUNGEN AUSNIMMT: HIER GIBT´S ALLE DETAILS.

Ein gutes Jahr sind die neuen CITES-Regelungen bezüglich bestimmter Palisander-Sorten nun schon in Kraft. Anfänglich sorgte die Empfehlung zur raschen Registrierung betroffener Musikinstrumente, die bis zum 02.01.2017 erfolgen sollte für teils große Entrüstung und Diskussionsbedarf innerhalb unserer Leserschaft. Und in der Tat war es nicht ganz leicht dabei durchzublicken, welche Instrumente betroffen sind und welche Auswirkungen dies auf den grenzüberschreitenden Gebrauch und Verkauf von Musikinstrumenten mit Palisander-Anteilen in- und außerhalb Europas haben wird. Und die Folgen ließen nicht lange auf sich warten. So verabschiedete sich beispielsweise Branchenriese Fender in manchen Produktionsstätten vom Palisander als Klangholz für den Instrumentenbau.

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Die verantwortlichen Behörden in Deutschland trugen ihren Teil zur allgemeinen Verwirrung bei, denn diese waren oftmals nicht ausreichend informiert und mit der Flut an unvorhergesehenen Anfragen von Instrumentenbesitzern offenbar überfordert. Keine oder widersprüchliche Informationen von den jeweiligen unteren Naturschutzbehörden sorgten oftmals für mehr Verwirrung als Klarheit. Manchmal lief jedoch – das entnehmen wir euren zahlreichen Zusendungen – alles glatt, freundlich und zufriedenstellend.


Zu den Hintergründen der aktualisierten CITES-Bestimmungen:

Artenschutzabkommen CITES: Die Hintergründe

Ebenfalls lesenswert zu diesem Thema (nur auf Englisch): The Wood Database.


Indian Rosewood, Dalbergia latifolia, links die 10fache Vergrößerung eines Querschnitts, rechts die normale Aufsicht. (Bild: Dieter Stork, BFN)

Entsprechend waren wir auf eure eigenen CITES-Erfahrungen in diesem Jahr gespannt. Im Folgenden eine Auswahl – vielen Dank für die Zusendungen!

H.K. schreibt:

19.12.16 Anfrage an lokal für meine Partnerin zuständiges Amt wurde mangels Kompetenz in Niedersachsen nach Hannover NLWKN weitergegeben. Von dort aber auch kaum Sachkompetenz. Bis Ende Dez. (Frist 31.12.2016!) ein Hin + Her wegen Formerfordernissen / Frage, was wie gemeldet werden muss. Die Abteilungsleiterin der Behörde NLWKN wollte mir in einem Telefonat weismachen, es beträfe Private ja praktisch nicht. Dass jeder Privatgitarrist irgendwann mal Gitarren verkaufen will oder muss (Alter / Tod etc.) war neu für sie und veranlasste sie, darauf hinzuweisen, dass ohnehin grds. Meldepflicht bestünde. Vordruck vom Amt: Fehlanzeige.

Da ich zum Umbau noch diverse Billiggitarren, Hälse und Hölzer hatte, habe ich in einer Eilaktion (die nicht preisfördernd war) insgesamt 24 Teile vor 31.12.2016 bei Ebay verkauft, da ich mit Meldungen etc. so wenig wie möglich zu tun haben will. Danach waren Bestände von mir / bzw. meiner Partnerin auf Markenware, überwiegend mit Seriennummern, geschrumpft. Die Mehrzahl unserer Teile und Gitarren sind jetzt nur noch Nicht-Palisander.

31.12.16 Excel-Vordruck von Vintage-Guitar Oldenburg (via G&B erhalten) ausgefüllt und am 31.12.2016 per Mail einmal für meine Partnerin nach Hannover (8 Positionen) und für mich selbst nach Hamburg (11 Positionen) versandt.

3.1.17 Vom zuständigen Landkreis in Niedersachsen erhielten wir aufgrund der vielen Vorkontakte im Dezember sofort eine Empfangsbestätigung am 03.01.17!  Hamburg: nichts.

3.1.17 Vorsorglich Anfragen gestartet bei verschiedenen Gitarrenläden, wo Stücke erworben waren, m.d.B. um Beschaffung der Informationen genauer Spezifikation verwendeter Hölzer der Serien- bzw. Custom-Shop-Fabrikate (Fender, Squier, Gibson, Epiphone, Line6 etc.). Von dort Hinweis, dass Händler damit nichts zu tun hätten. Lediglich Thomann trug zur Aufklärung bei, wenn auch nicht in voller Übereinstimmung mit Auskünften aus Niedersachsens Behörde, was darauf schließen ließ, dass die Bundesländer das unterschiedlich handhaben. Ausführungsbestimmungen laut Bundesamt für Natur- Homepage noch uralt – nichts zu CITES 2 [Dies hat sich mittlerweile geändert, Anm. d. Red.].

3.1.17 Anfragen bei Fender (Deutschland, die es inzwischen ja nicht mehr gibt) und Gibson (in Englisch, USA, mangels deutschem Vertrieb) zu meinen Sammlerstücken. Von Fender prompte Antwort mit Spezifikation. Von Gibson:  nie eine Antwort erhalten.

18.1.17 Vom zuständigen Landkreis in Niedersachsen kam nun eine Anforderung zur Meldung auf anderem Excel-Formular. Dort wurden zusätzliche Angaben gefordert: Deutscher Artname, Latainischer Artname, Herkunft, Bezugsquelle, Extrablatt, Eingangsdatum.

19.1.17 Das geänderte Formular an den Landkreis geschickt, dabei nur Fender-Produkte aufgrund deren Spezifikations-Auskunft (Indian Rosewood à Dalbergia Latifolia – Indien) genauer bezeichnet. Alle anderen Positionen der zusätzlich erforderlichen Angaben “n.b.” ausgefüllt und um Prüfung gebeten, ob so ausreichend.

30.1.17 Antwort: so jetzt ausreichend. Somit Meldung erneuert und per Mail und per Post (wurde so erbeten) in Niedersachsen gemacht.

6.2.17 Vorerwerbsbescheinigung vom Landkreis in Niedersachsen für meine Partnerin erhalten. Für mich von Hamburg:  keine Reaktionen.

13.4.17 Erinnerungsmail an BSU Hamburg geschickt.  Keine Reaktion.

3.5.17 Schriftliche Anmahnung an BSU Hamburg mit Kopie Meldung und Erinnerungsmail.

12.5.17 Eingang Vorerwerbsbescheinigung BSU Hamburg – auf ursprünglichem Excel-Vordruck mit Begleitschreiben.


A.R. schreibt:

Eigentlich wollte ich im April nach Israel auswandern. Alles ist vorbereitet, hab schon Job, Wohnung und alle geschäftlichen Vorbereitungen getroffen…

Dann kam der Hammer: Jetzt muss ich mir über das Formular 201 eine EU-Ausfuhrgenehmigung beantragen. Bearbeitungszeit 3 Monate, laut E-Mail vom Zoll. Hab ich die, muss ich damit zum israelischen CITES-Zoll, und dort eine Einfuhrgenehmigung beantragen, was hier aber 6-9 Monate Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt, so die Angaben des israelischen Zolls. Heißt u.a. auch: Wohnung weg, Job weg, Arbeits-Vertrag weg. Und das wegen ein paar Gramm Palisander im Griffbrett, über dessen Beschaffenheit und Herkunft der Hersteller Lindo die Auskunft verweigert.


T.W. schreibt:

Ich baue zum Spaß seit 1978 Gitarren. Entsprechend habe ich ein kleines Holzlager.

Im Dezember 2016 habe ich alle meine Gitarren aufgelistet, die eines der betroffenen Hölzer enthalten, sowohl gekaufte (mit Serien-Nummern, falls vorhanden), als auch meine selbst gebauten. Zuvor hatte ich bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde in Düsseldorf angerufen und mich nach dem Vorgehen erkundigt, alles sehr freundlich.

Nach diesen Erläuterungen habe ich dann alle entsprechenden Hölzer aufgelistet, sowie eine Kaufbescheinigung (von 2008) für meinen großen Vorrat an Cocobolo (dalbergia retusa, als relativen Rio-Palisander-Ersatz) beigelegt (seit 2013 unter verschärftem Schutz).

Inzwischen habe ich eine sog. Vorerwerbs-Bescheinigung für alle meine aufgelisteten Gitarren bekommen. Die Bescheinigung für das Holzlager steht noch aus,

a) haben die Ämter wohl noch keine genauen Verfahrens-Vorschriften

b) kommen sicher erst die Profis dran und

c) wird es wahrscheinlich ein Ortstermin notwendig sein.

Auch sind die Beamten ja ziemlich holz-unkundig und müssen erst mal ein bisschen was erklärt bekommen. Ich habe letzte Woche eine selbst gebaute Thinline-Telecaster an eine Privat-Person nach USA geschickt, mit allen Bescheinigungen, deklariert als Guitar-Parts (weil Hals abgeschraubt), den Wert unter der Zollgrenze von $ 400 angegeben. Alles ist ohne Zoll, ohne Umwelt-Behörde direkt bei dem Betreffenden gelandet.

Wie gesagt – jetzt warte ich sehnsüchtig auf die Bescheinigung über mein Holzlager, womit die möglichen Schwierigkeiten aber nicht aufhören, denn als Gitarrenbauer wird ja jedes schöne Stückchen Holz verwendet. Oder wie weise ich mal nach, was alles aus einem zertifizierten Block alles geworden ist? Es bleibt also noch eine Menge an Fragen offen.

Wiederholen möchte ich aber noch mal, dass in meinem Fall alles ausgesprochen freundlich lief, kein Mißtrauen oder ähnliches. So viel zu meinen bisherigen Erfahrungen.

Früher verwendete Martin ausschließlich Rio Palisander für bestimmte Modelle, hier vier Oldies aus den 30er-Jahren (Bild: Dieter Stork, BFN)

R.M. schreibt:

Ich habe alle meine betroffenen Gitarren und Griffbrettrohlinge aufgelistet und gemeldet. Mit der Meldeliste bat ich um eine Bescheinigung. Hier ein Zitat aus dem Antwortmail: “Hiermit bestätige ich Ihnen, dass sie die angeführten Instrumente gemeldet haben. Bezüglich einer Bescheinigung werde ich mich melden, sobald die weitere Vorgehensweise geklärt ist. Leider warten auch die Unteren Naturschutzbehörden auf genaue Informationen der übergeordneten Behörden.” Seit dem ist Ruhe eingekehrt – bei mir und der Behörde.


B.M. schreibt:

Ich habe bei der zuständigen Behörde angerufen, und meinen Fall geschildert. Ich besitze mehrer Gitarren mit Palisander Griffbrett, eine mit Riopalisander. Der zuständige Beamte war sehr nett und hilfsbereit. Er forderte mich auf, eine Liste der Instrument anzufertigen, und bei der mit Riopalisander, den Nachweis, dass die Gitarre vor 1992 gekauft wurde, und ein paar Bilder. Das habe ich gemacht. Nach ein paar Wochen bekam ich dann alle Bescheide, und musste ca € 25 für die Cites Bescheinigung bezahlen. Alles also sehr unkompliziert


M.V. schreibt:

Ich hatte bereits am 28. Dezember 2016 den Antrag auf Vorerwerbsbescheinigung noch rechtzeitig abgeschickt. Mittels dem Formular von Vintage Guitars Oldenburg, an die zuständige Adresse meines LRA Erzgebirgskreis, Außenstelle Marienberg. Seit dem habe ich mehrmals neue E-Mails verfasst und nachgefragt zum Stand der Dinge. Seit 28.12.2016 erfolgte bisher keinerlei Meldung vom Amt. Da ich Hobby – Gitarrenbauer bin,steht die eine oder andere Gitarre manchmal zum Verkauf. Daher ist es sehr ärgerlich,daß die Ämter nicht wissen, was sie machen sollen oder schlichtweg überfordert sind. So muss man halt anhand von Contestberichten, Bildern mit Datumsangabe sowie Kaufquittungen den Vorbesitz nachweisen.


M.K. schreibt:

Alle Anfragen und Mitteilungen enden mit der Feststellung, dass Deutschland die EU-Verordnung nicht umgesetzt habe und die Behörden keine Rechtsgrundlage haben, um zu agieren. Für das Erstellen einer Bescheingung fehle es an einer gesetzlichen Ermächtigungs-/Handlungsgrundlage. Zudem solle ich nachweisen, dass an meinen gemeldeten Instrumenten ein unter das CITES-Abkommen fallendes Holzstück verarbeitet sei. Ohne diesen Nachweis bestünde auch kein Bescheidungsinteresse.

Mehr als die Tatsache, dass das Instrument vor dem 02.01.2017 angemeldet worden sei, könnten nicht bestätigt werden. Ich solle mir zudem keine Gedanken machen, Ursache der Aktion sei die sprunghaft angestiegene Verarbeitung von geschützten Holzarten im asiatischen Raum in der Möbelindustrie. Die Nutzung von Palisander auf einer E-Gitarre und deren Registrierung sei ein unbeabsichtigter Nebeneffekt.

Seither habe ich nichts mehr gehört. Ob meine Instrumente in einer Datenbank verarbeitet werden – keine Ahnung. Auch hierzu bedarf es einer Rechtsgrundlage. Diese fehlt. Eine Bescheinigung habe ich nicht erhalten. Es bleibt ein Rätsel, warum ich als Erwerber einer E-Gitarre nachweisen muss, dass das dort verarbeitete Holz den CITES-Regeln entspricht. Hier wäre der Produzent in der Verantwortung. Schließlich muss ich auch nicht dafür einstehen, dass der Händler oder der Produzent den Mindestlohn bezahlen. Hier stellt sich tatsächlich die Frage nach der Rechtsgrundlage für das behördliche Handeln. Ich habe bislang keine gefunden.


U.G. schreibt:

Ich habe noch vor Jahresschluss, am 27. Dezember 2016 meine Gitarren aufgelistet, mit allen Informationen die ich hatte, und an das Amt in Grevenbroich gemailt. Knapp eine Stunde später bekam ich ein Bestätigungsmail über die von mir deklarierten Gitarren. Da sich jeder so eine Bestätigungsmail zurecht basteln kann, bat ich in einer Email am 8. Mai 2017 noch um eine extra Bestätigung. Die kam dann zwei Tage später in Form eines Ausdrucks meiner Liste, beidseitig und nicht mehr erweiterbar, abgestempelt. In meinem Fall ging das alles sehr schnell und unkompliziert vonstatten.


T.K. schreibt:

Ich habe in der für mich zuständigen Naturschutzbehörde nachgefragt, was notwendig für die Registrierung meiner 40 Gitarren wäre, damit ich beim Wiederverkauf wegen der CITES II Gesetzgebung keine Schwierigkeiten bekomme. Mir wurde mitgeteilt, dass das mit der “Vorerwerbsware“ so nicht gehandhabt werden könne, da ich eine Privatperson bin. Ich sollte zu jeder Gitarre eine kleine Dokumentation machen wobei inhaltlich Hersteller, Marke, Model, Herstellungsland, Seriennummer (soweit vorhanden), Holzarten und Herstellungsjahr erfasst sein sollten, zusätzlich noch zwei, drei Bilder, auf denen man das Instrument (Vorder- und Rückseite) gut erkennen kann und eventuell noch ein Detailfoto von der Seriennummer. Bestätigt wurde mir der Altbesitz vor dem 02.01.2017 mit amtlichem Siegel. Gekostet hat mich die Sache nichts, der freundliche Herr auf dem Amt hat früher selbst einmal Musik gemacht. Das alles wurde in der 2. Januarwoche erledigt.


J. schreibt:

ich habe von der zuständigen Münchner Behörde diesen Kommentar erhalten:

“Wir bestätigen den Erhalt Ihrer E-Mail vom 28.12.2016. Ihre Auflistung wurde bei uns abgespeichert. Allgemein kann ich Ihnen zu dem Thema folgende Auskunft geben: Eine Anmeldung von Musikinstrumenten (oder anderen Gegenständen) welche Bestandteile aus artgeschützten Materialien enthalten, ist für Privatpersonen gesetzlich nicht vorgesehen. In der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ist für Privatpersonen nur eine Meldepflicht für die Haltung von geschützten Wirbeltieren außerhalb des gewerblichen Bereiches vorgeschrieben (§ 7 Abs. 2 BArtSchV). Lediglich Gewerbetreibende sind zur Führung eines Aufnahme- und Auslieferungsbuches verpflichtet, sofern Sie gewerbsmäßig Tiere oder Pflanzen/Hölzer der besonders geschützten Arten erwerben, be- oder verarbeiten oder in den Verkehr bringen (§ 6 BArtSchV).

Für Sie als Privatperson besteht somit keine Verpflichtung Ihre Instrumente bei uns anzumelden. Für die Untere Naturschutzbehörde wäre es auch nicht leistbar, den Bestand der im Privatbesitz befindlichen Gitarren, welche aus artgeschützten Bestandteilen bestehen, zu registrieren. Im Falle eines späteren Verkaufs der Instrumente ist eine genaue Artbestimmung des Holzes erforderlich. Hierzu empfehlen wir Ihnen sich an entsprechende Sachverständige oder z.B. Lehrstuhl für /Holzwissenschaft/ in München zu wenden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.”

Das heisst, bei eventuellem Verkauf soll ich doch ein Stückchen Holz analysieren lassen, um die genaue Art zu bestimmen. Na bravo…


W. schreibt:

Super, dass Ihr mal den Status abfragt. Ich habe meine Instrumente mit laufender Nummer, Seriennummer gelistet – die ohne Seriennummer mit Foto.
Ich war persönlich beim Landratsamt und habe die Liste forgelegt und eine “Sammel” Vorerwerbsbescheinigung beantragt. Meine LIste habe ich mit einem Stempel vom Landratsamt zurückerhalten, sowie ein Schreiben mit folgendem Wortlaut:

“Bei Ihrer Vorsprache am XX (war vor 31.12.16) haben Sie haben den Bestand von insgesamt X Musikinstrumenten angezeigt, die Bestandteile von geschützten Holzarten beinhalten könnten. Für diese aufgelisteten Instrumente haben sie eine Vorerwerbswarenbescheinigung beantragt. Nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Naturschutz benötigen Sie für das Sammeln und den Verkauf dieser Arten keine Genehmigung. Nur für den Fall, dass sie beabsichtigen, Holz besonders geschützter Arten in ein Land außerhalb der EU wieder ausführen, müssen sie beim Bundesamt für Naturschutz eine Wiederausfuhrbescheinigung beantragen. In einem solchen Fall wäre eine Vorlagebescheinigung mit vorzulegen. Die von ihnen erbetene Vorerwerbswarenbescheinigung ist lt. rechtlicher Auskunft des B.A. für Naturschutz zum Zwecke der Nachweisberechtigung nicht erforderlich, sodass durch das Landratsamt unter den jetzigen Gegebenheiten diese nicht zugestellt werden kann. Bei den Musikinstrumenten handelt es sich um Vorerwerbsware, da diese vor dem 2.1.2017 beim Landratsamt angemeldet wurde. Diese Ware kann künftig ohne weiteren Nachweis des legalen Erwerbs gehandelt werden.

Das unter lfd. Nr. XX genannte Musikinstrument enthält nach ihren Angaben Rio Palisander und ist somit dem Anhang A VO (EG) Nr. 338/97 zuzuordnen. Da ihren Angaben dafür der Herkunftsnachweis (CITES) vorliegt, sind weitere Maßnahmen derzeit durch sie ebenfalls nicht veranlasst.”


R.R. schreibt:

Ich wohne in Italien und habe eine Liste mit detaillierten Angaben für meine 35 Gitarren an die entsprechende Behörde – hier Carabinieri Corpo forestali Abteilung Cites in Rom – am 28.12.2016 abgegeben. Die Jungs hatten überhaupt keine Ahnung wie sie das handhaben müssen und haben mich gebeten, alle Infos die mir zur Verfügung stehen – also alle Artikel die ich im Netz in Deutsch und English gefunden hatte – Ihnen zuzusenden. Hab ich gemacht, Sie haben sich bedankt. Allerdings wurde geschrieben, dass ich die Liste bei der örtlichen Behörde, also hier in Reggio Calabria – einreichen muss. jPromt erledigt am 28.12.16. Telefonisch versucht nachzugefragen, ob Mail angekommen ist. Keiner da, alle DREI Mitarbeiter im Urlaub. Dann im Februar kam die Aufforderung, ein Formular für jede Gitarre einzeln auszufüllen. Das Formular hat aber überhaupt keinen Bezug zu einer formlosen Anmeldung, sondern ist für die Leute gedacht, die NACH der Frist – also nach dem 2.1.2017 – die Instrumente anmelden wollen. Ich habe das schriftlich zur Kenntnis gebracht. Keine Reaktion. Ausserdem waren die Mails ohne Namen und Dienstmarkennummer gesendet worden. Habe dann diese Daten angefordert. Antwortmail kam mit Daten und dem Hinweis, dass meine Liste ja nicht so gut zu lesen sei, da einige Zeilen angeblich verschoben sind…. Bis heute keine Nummer, gar nichts. Bei dem Versuch, den Beamten direkt in seinem Büro zu kontaktieren, wurde mir gesagt, der sei gerade unterwegs. Typisch Italien, totales Chaos, keiner hat Peilung was Sache ist, und immer unerreichbar. Ich werde es jetzt mal mit einer Anzeige versuchen wegen Inkompetenz, Machtmissbrauch im Amt, Abwesenheit – s.o.: alle DREI Mitarbeiter waren vom 27.12.16 bis 7.1.17 im Urlaub, also genau dann, als die Frist ablief – usw. und dann sehen wir weiter. Hier hilft offensichtlich nur noch der Rechtsweg. So eine Schande.


G. schreibt:

Hier mal die Impression eines Händlers in Form einer Worst-Case Kalkulation bei einem Export in ein Nicht-EU Land- hier z.B. die Schweiz:

5,00 € Untere Landschaftsbehörde Vorerwerbsanmeldung *
20,00 € Untere Landschaftsbehörde Vorlagebescheinigung ( je nach Warenwert )
15,00 € Ausfuhrgenehmigung Bund für Naturschutz in Bonn
60,00 € Einfuhrbewilligung Bund für Lebensmittelsicherheit Schweiz
——————————————————————————————
100,00 € / pro Artikel unabhängig vom Warenwert (! )

Bei den Gebühren sind regionale Unterschiede zu beachten!
Die Vorlagenbescheinigung verlangt den Nachweis der Spezies, was Kosten verursachen kann.

Bei Eigenimporten nach Januar 2017 muss eine Einfuhrgenehmigung in Höhe von 20,00 € bezahlt werden. Ware aus Vorerwerb wird bei Einzelanmeldung mit 5,00 € berechnet.*5,00 € gilt aber auch für Sammel-Vorerwerbsanmeldungen mit mehreren Artikeln.

Bei Rücksendung des Kunden aus einem Nicht- EU Land (X- Tage Moneyback, Reklamation ) kommen wieder Gebühren für die Wieder-Ausfuhr- und Einfuhr drauf. Wird der gleiche Artikel nochmal verkauft, entstehen die meisten der Gebühren erneut, da die Genehmigungen nur einmal gültig sind.
Diese Gebühren sind also zusätzlich zu den Reklamationskosten massiv erlösmindernd.

Liebe Branchenteilnehmer…der schweizer Zoll hat schon die ersten Artikel “festgesetzt”.


Griffbretter aus dem alten Ostindischen Palisander (Bild: Uwe Arens)

Wir halten fest, dass sich die Lage nach der anfänglichen Aufregung deutlich beruhigt hat. Jedoch gilt nach wie vor, dass der Verkauf von betroffenen Instrumenten vor allem außerhalb Europas nun nicht ohne Vorerwerbszertifikat problemlos möglich ist. Wer sein Instrument nicht registriert hat und auch per Seriennummer oder Kaufbelegen nicht nachweisen kann, dass man es vor dem Inkrafttreten des CITES-Updates erworben hat (2.1.2017), kann in bestimmten Fällen zu einem kostspieligen und komplizierten Gutachten genötigt werden.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Ich habe meine Gitarren aufgelistet und am 28.122016 an die Zuständige Behörde in Stuttgart per mail gesandt. Zusätzlich noch per Einschreiben mit Rückschein verschickt.
    Bis heute keine Rückantwort.

    Auf diesen Kommentar antworten
    1. Hier vom RP Freiburg:”

      “Sehr geehrter xxx,

      hiermit bestätigen wir Ihnen die fristgerechte Anmeldung Ihrer 21 Instrumente mit Bestandteilen von besonders geschütztem Palisander. Die Meldung wird als Vorerwerb registriert.

      Weitere Infos finden Sie unter http://www.bfn.de/0305_cites_holz_cop16.html

      Sollten Sie ein Instrument aus dem gemeldeten Bestand verkaufen, vermerken Sie auf der Rechnung zusätzlich zu den Hersteller- und Modellangaben, aus welchem Holz das Instrument hergestellt wurde und dass es sich dabei um Holz handelt, das vor der Unterschutzstellung erworben und am 31.12.2016 ordnungsgemäß beim Regierungspräsidium Freiburg gemeldet wurde.

      z.B.

      Griffbrett aus 120 Gramm Dalbergia latifolia,

      wurde vor der Unterschutzstellung erworben

      und ordnungsgemäß am 31.12.2016 beim Regierungspräsidium Freiburg gemeldet.

      Beim Erwerb eines weiteren Instruments mit Bestandteilen von geschützten Hölzern benötigen Sie künftig vom Verkäufer Angaben zum Vorerwerb (s.o.) oder bei importiertem Holz nach der Unterschutzstellung eine Kopie der Einfuhrgenehmigung.

      Mit freundlichen Grüßen”

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  2. Zitat:
    “Wir halten fest, dass sich die Lage nach der anfänglichen Aufregung deutlich beruhigt hat.”

    Was hat sich denn beruhigt? Die CITES-Beschlüsse sind weiter in diesem unangemessenen Umfang in Kraft und es gibt weiter keine klaren verbindlichen Vorgaben. Weiter gilt die äußerste Kleinstaaterei mit unterschiedlichsten Handhabungen!
    Fragt man bei den verschiedenen staatlichen Stellen an, bekommt man weiter unterschiedliche und oft widersprüchliche Auskünfte und auch die hier dokumentierten Erfahrungen tragen nicht zur Beruhigung bei.
    Und weder die Medien noch die Fachverbände klemmen sich da wirklich hinter (oder zumindest erreichen sie nichts), um eine einheitliche, rechtssichere Klärung herbeizuführen. Haben wir die, möglichst sogar auf EU-Ebene, dann können wir wirklich von einer deutlichen Beruhigung sprechen. Aber wirklich erst dann.

    Auf diesen Kommentar antworten
  3. In Südhessen ist für solche Angelegenheiten das Dezernat V 51.1 (Landwirtschaft, Fischerei und Internationaler Artenschutz) des Regierungspräsidiums Darmstadt zuständig.

    Die Antwort auf meine Anfrage kam promt (*vielleicht, weil ich diese erst Anfang Mai stellte, also ein paar Monate nach der Torschlusspanik von Ende Dez./Jan.), und zwar: “… um Ihren Vorerwerb bestätigen zu können, müssen Sie Ihren Bestand in die beigefügte Liste eintragen und mir diese ausgefüllt und unterschrieben wieder zurück senden. Außerdem benötige ich zwei unabhängige Zeugenbestätigungen (z.B. durch Bekannte), in denen bestätigt wird, dass Sie die Instrumente bereits vor dem 02.01.2017 in Besitz hatten.
    Anschließend kann ich Ihnen den Vorerwerb des Holzes bestätigen.
    Sollten Sie Rechnungen der Instrumente besitzen, benötigen Sie keine Bestätigung durch uns, da diese den Vorerwerb anhand des Kaufdatums eindeutig belegen. In diesem Fall sollten Sie die Rechnungen im Falle eines Verkaufs an den Käufer weiter geben, damit festgehalten wird, dass die Instrumente legaler Herkunft waren.”

    Da konnte ich mich glücklich schätzen, meine Kaufbelege aufbewahrt zu haben. Für die Zukunft (*und NICHT NUR, um mir bürokratischen Kram vom Leib zu halten) habe ich mir vorgenommen, meine Wahl auf Palisander-freien Instrumenten fallen zu lassen.

    Auf diesen Kommentar antworten
  4. Am 29.12.2016 hatte ich eine Auflistung meiner Instrumente (wo keine Seriennummern vorhanden waren mit Fotos) an die obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt geschickt. Die Bestätigung der Behörde erhielt ich am 15.02.2017. Beigefügt waren zwei Blankoformulare, die im Falle des Eigentümerwechsels zu verwenden sind. Gebühren sind nicht angefallen. Hessen vorn 🙂

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  5. Wenigstend kann ich noch mit meiner Gitarre in die Ferien:
    Für die Schweiz haben die neuen CITES-Regelungen Auswirkungen: Sämtliche Tiere und Pflanzen sowie Waren, die aus den neu aufgelisteten Tier- und Pflanzenarten hergestellt wurden sind oder diese enthalten, müssen beim Import in die Schweiz von einem entsprechenden CITES-Zeugnis begleitet werden. Dies betrifft insbesondere Rohholz für den Musikinstrumentenbau, fertige Musikinstrumente und Möbel. Von den CITES-Bestimmungen ausgenommen sind bei diesen Holzarten lediglich nicht kommerzielle Ein- und Ausfuhren im Personenverkehr mit einem Maximalgewicht von zehn Kilogramm pro Sendung. Dies betrifft beispielsweise reisende Musikerinnen und Musiker mit entsprechenden Instrumenten.

    Auf diesen Kommentar antworten
  6. @Frank
    Du zitierts das “Regierungspräsidium Freiburg:”
    Das RP Freiburg empfiehlt bei Verkauf “Griffbrett aus 120 Gramm Dalbergia latifolia” zu schreiben.

    Das ist auch ein Teil dieser CITES-Idiotie! Woher wissen wir denn das genau Gewicht der an unseren fertigen Gitarren verbauten Holzteile? Sollen wir etwa die Griffbretter von unseren Gitarren runterreißen oder wie stellen sich die Behörden das vor? – Okay, als Gitarrenbauer bin ich natürlich schwer dafür, denn dann hätten wir alle in den nächsten Jahren genug zu tun. 😉

    Was das RP Freiburg da verlangt ist übrigens nicht deren einsame Vorgabe, nein, das ist elementarer Bestandteil von CITES!
    Also Leute, ran die Gitarren …

    Ach so, und dann ist ja noch die Frage der korrekten Holzbestimmung, nämlich ob es wirklich Dalbergia latifolia oder ein nur sehr ähnliches Palisander ist. Also steht es auch an, eine nicht gerade preiswerte Holzanalyse machen zu lassen …

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  7. Ich habe vor 50 Jahren Palisandermöbel gekauft. Ca 100 Holzteile die zu neun Möbeln (Tisch, Stühle und Hocker) einer Sitzgruppe konfektioniert sind.
    Ich habe mich beim zuständigen Umweltamt nach einer Cites-Freistellung wegen Vorerwerb erkundigt da ich mich davon trennen wollte. Das Umweltamt will ein Gutachten über die verarbeitenden Hölzer, das ist unbezahlbar und es veranlasst eine Anzeige nach § 72 BNatSchG Abs 2. Nun erwarte ich eine Gerichtsverhandlung mit Androhung einer 3-stelliger Geldstrafe oder Haft. Haben Sie eventuell eine Quellenangabe zu meiner
    Verteidigung?

    Auf diesen Kommentar antworten
    1. Hi Otto,
      was für eine “Quellenangabe” suchst Du denn?
      Gruß, Jürgen

      Auf diesen Kommentar antworten

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